Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 9 Seiten
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Die vorgeschlagene Regelung, geringe Anteile von Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Pflanzen sind, enthalten oder daraus gewonnen wurden, zu tolerieren, wurde von den Kantonen, NGO, den Parteien und praktisch allen Konsumentenschutzorganisationen abgelehnt. Die Gründe für die Ablehnung der Toleranzregelung sind einerseits eine gewünschte tiefere Toleranzgrenze von 0.1 % und die Befürchtung, dass höhere GVO-Mengen in den Lebensmitteln sind. Die Bauernverbände, Branchenorganisationen und die Industrie begrüssen die Regelung und schlagen zum Teil einen höheren Toleranzwert als 0.5 % vor.
24 Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP)
Die Vernehmlassungsteilnehmenden beurteilen die Streichung der Vorgabe, dass Kühe mindestens zweimal täglich zu melken sind, unterschiedlich. Konsumentenschutzorganisationen befürworten die Änderung, sofern das Wohl der Milchkühe und die einwandfreie Qualität der Milch gewährleistet ist. Die Kantone lehnen die Änderung mehrheitlich ab, genauso wie Fromarte und Switzerland Cheese Marketing. Bio Suisse und die Berner Fachhochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaft befürworten die Änderung, da mit dieser Anpassung die muttergebundene Aufzucht der Kälber gefördert werden kann.
Weitere Stellungnahmen verlangen, eine Erhöhung der Milchlagerdauer auf den Höfen auf 56 Stunden.