Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 9 Seiten

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10 Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH)

Die Abschaffung der Liste der zulässigen Pilze und deren Ersatz durch eine Liste mit Pilzen, die nur unter bestimmten Bedingungen in Verkehr gebracht werden dürfen, wird von verschiedenen Kantonen, dem VKCS, dem Konsumentenforum, SGV, hotelleriesuisse und Swisscofel begrüsst. Die Swiss Retail Federation lehnt diese Änderung ab. Sie weisen darauf hin, dass die Informationsschreiben (soft law), die vom BLV vermehrt publiziert werden vor allem für kleinere Unternehmen einen massiven Zusatzaufwand bedeuten. Für diese ist es schwierig den Überblick zu behalten.

11 Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH)

Die Klärung, was als Separatorenfleich zu verstehen ist, wurde von allen Seiten unterstützt. Zudem wurde beantragt, eine vereinfachte Bezeichnung analog derjenigen, wie sie in Französisch und Englisch verwendet wird, einzuführen. Dies wäre "mechanisch separiertes Fleisch" (MSF).

Die Aufgabe des Warnhinweises bei Verwendung von Transglutaminase wird vom Fleischfachverband, hotelleriesuisse und GastroSuisse sowie verarbeitenden Unternehmen der Fleischbranche unterstützt. Das Konsumentenforum äussert gewisse Bedenken in Bezug auf Diskussionen in Verbindung mit einer möglichen Täuschung. Sie lehnen die Änderung aber nicht ab.

Gleichfalls begrüssten die Kantone, der VSKT, der Schweizer Bauernverband, die Schweizer Geflügelproduzenten, Zuchtverbände, Proviande und Fleischverarbeiter die Angleichung an das EU Recht bezüglich der Rohmaterialien für die Herstellung von Kollagen und Gelatine, wobei die Kantone, die Lebensmittelkontrolle Solothurn, das Veterinäramt/ Laboratorium der Urkantone eine genauere Definition der zulässigen Vorbehandlungsverfahren wünschen.

Die neue Definition von Milch, die es ermöglichen soll, auch Milch aus muttergebundener Aufzucht verwenden zu können, ist bei Bauernverband, landwirtschaftlichen Dachverbänden, Tierschutzorganisationen, SMP, Demeter, frc und der Stiftung für Konsumentenschutz auf Zustimmung gestossen, wobei darauf hingewiesen wurde, dass der Ausdruck "normal" interpretationsbedürftig sei. Die Kantone, die sich zu der Änderung äusserten, lehnten sie ab, genauso wie die Lebensmittelkontrolle Solothurn, das Veterinäramt/ Laboratorium der Urkantone, Fromarte und Switzerland Cheese Marketing. Sie ausserten Bedenken zur hygienischen und chemischen Qualität der Milch.

Die Streichung der Bestimmungen zu Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen ist bei derbetroffenen Branche auf breite Ablehnung gestossen.

Die Branche hat aber andere Anpassungen bei der Einteilung der Käse beantragt.

12 Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE)

Zu dieser Verordnung ist in der Vernehmlassung eine Stellungnahme von Spenser Sport Food eingegangen, die sich u.a. auf Änderungen zu den Tageshöchstmengen für verschiedene Stoffe bezieht.

13 Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem)

Die Stellungnahmen von frc, Stiftung für Konsumentenschutz, Coop, Migros-Genossenschaftsbund, fial, SANI sowie weitere Dachverbände aus den Bereichen Heil-und Nahrungsergänzungsmittel, Hersteller, Schweizer Bauernverband, die Kantone Zürich, Thurgau und Aargau, das Amt für Verbraucherschutz St. Gallen und der VKCS zu dieser Verordnung bezogen sich alle auf das der Revision zugrundeliegende neue Höchstmengenkonzept. Zu den einzelnen Vitaminen, Mineralstoffen und sonstigen Stoffen wurden uneinheitlich neue Werte beantragt. Zudem verlangten Swiss Retail Federation, Schweizer Brauerei-Verband und der Verband Schweizerischer Mineralquellen und Soft-Drink-Produzenten längere Übergangsfristen, um die nötigen Umformulierungen der Nahrurigsergänzungsmittel vornehmen zu können.