Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 9 Seiten

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Im Teil zur Ausbildung der kantonalen Vollzugsbehörden haben die Kantone und der VKCS noch Anpassungswünsche formuliert. Der Gewerbeverband, der Bäcker-Confiseur-Meisterverband und der Fleischfachverband stören sich daran, dass für die amtlichen Fachassistenten keine Berufserfahrung oder abgeschlossene berufliche Grundausbildung im Lebensmittelbereich gefordert wird.

Die Kantone und der VKCS sind mit den vorgeschlagenen Regelungen bei Abklärungen im Fall eines Krankheitsausbruchs und dem Austausch von Daten mit Dritten nicht ganz einverstanden. Die Kantonschemiker wünschen, dass ihre Aufgaben und Kompetenzen klarer umschrieben sind.

6 Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan der Lebensmittelkette und Gebrauchsgegenstände (MNKPV)

Die vorgeschlagenen Ausdehnungen der Kontrollintervalle bei den Grundkontrollen auf den Betrieben, wie auch die Einführung von administrative Kontrollen für die tierische Primärproduktion finden bei den Kantonen, KOLAS wie auch bei bäuerlichen Verbänden breite Unterstützung. Letztere befürchten jedoch, dass mit der Einführung von administrativen Kontrollen der administrative Aufwand für die Betriebe zunimmt. Der Kanton Freiburg ist mit der Löschung des Kriteriums von 0.2 SAK in Anhang 1 nicht einverstanden, denn er befürchtet Mehraufwand bei der Kontrolle ..

Die Kantone und der VKCS führen aus, dass sich die offizielle Kontrolle von Bezeichnungen nach Landwirtschaftsrecht nur auf den Täuschungsaspekt bezieht und nicht auf Kontrollen entlang der gesamten Lebensmittelkette. Sie fordern die entsprechende Präzisierung.

7 Verordnung über das·schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK)

Die neu eingeführte Regelung zur Hof- und Weideschlachtung zur Umsetzung des Postulats Vogler 17.3418 "Die Hofschlachtung über den Eigengebrauch hinaus ermöglichen" hat viele Reaktionen ausgelöst. Die Kantone, der VSKT, die GST und der Veterinärdienst Solothurn befürworten den Vorschlag die Hof- und Weideschlachtung einzuführen. Sie betonen jedoch, dass der Begriff "Schlachten" sowohl Betäuben, Entbluten und Zerteilen umfasst. Die vorgeschlagene Regelung zur Hof- und Weideschlachtung bezieht sich jedoch nur auf die ersten beiden Schritte des Schlachtprozesses. Sie fordern, dass die Terminologie angepasst wird.

8 Verordnung des EDI über die Hygiene beim Schlachten (VHyS)

Zu dieser Verordnung gab es nur vereinzelte Kommentare. Die SPS hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Branchenlösung zur Vermeidung von Weissfleischigkeit beim Kalbfleisch unbefriedigend sei und fordern deshalb einen Hämoglobin Test.

9 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)

Die weiteren Angaben, die im selben Sichtfeld wie die Sachbezeichnung zu machen sind, werden von Konsumentenorganisationen und landwirtschaftsnahen Organisationen begrüsst. Wirtschaftskreise hingegen könneri der Regelung weniger abgewinnen. Sie weisen zudem darauf hin, dass immer mehr Informationen im Rahmen der Kennzeichnung gefordert sind, der Platz aber beschränkt ist. Sie bringen den Wunsch vor, die Informationen elektronisch zur Verfügung stellen zu können.

Die neue Möglichkeit auf Anpassungen der Rezeptur in Bezug auf den Zucker- oder Salzgehalt hinzuweisen, hat viele und kontroverse Reaktionen ausgelöst. Insbesondere grössere Detailhändler und Unternehmen begrüssen diese Regelung und wünschen sich die Rezepturanpassung während mehr als einem Jahr hervorheben zu können. Andere Kreise, insbesondere die Kantone, der VKCS und Konsumentenorganisationen lehnen die Regelung ab, da sie schwer kontrollierbar sei.

Zu den verschiedenen Anhängen sind einige Stellungnahmen eingegangen, die Anpassungen ausserhalb der Vernehmlassungsvorlage verlangten. ·