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Vernehmlassung 2019/36: Totalrevision der Medizinprodukteverordnung und Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (neue Medizinprodukte-Regulierung) · 52 Seiten
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Anhang 5 (Art. 11 Abs. 1)
Konformitätskennzeichen
Für die Angabe des Konformitätskennzeichens gilt folgende Darstellung:
MD
Sofern eine bezeichnete Stelle beigezogen werden muss, ist neben ihrem Konformitätskennzeichen auch ihre Kennnummer anzugeben.