Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 44 Seiten

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Parlamentarische Initiative: Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität BBl 2019

tung der kantonalen Massnahmen abzustufen und dem Bund damit die Möglichkeit zur gezielten Steuerung seiner Beiträge einzuräumen. Denkbar ist beispielsweise, dass der Bund denjenigen Kantonen, welche die vollen ungedeckten Ausbildungskosten nach Artikel 5 tragen, höhere Beiträge gewährt als jenen, die sich nur teilweise an diesen Kosten beteiligen. Zudem könnte vorgesehen werden, dass die verfügbaren Mittel je zur Hälfte für Beiträge nach den Artikeln 5 und 6 zur Verfügung stehen sollen. Absatz 4 gibt vor, dass das EDI für eine ausgewogene regionale Verteilung der Mittel sorgt, wenn die Gesuche der Kantone die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen.

Eine Minderheit (Gysi, Barrile, Feri Yvonne, Graf Maya, Heim, Piller Carrard, Schenker Silvia) beantragt die Streichung des zweiten und dritten Satzes von Absatz 3, mit denen eine Abstufung der Beiträge nach zweckmässiger Ausgestaltung der kantonalen Massnahmen möglich sein soll. Eine solche Abstufung der Bundesbeiträge führe zu einem hohen Kontroll- und Berichtsaufwand seitens Bund und Kantone, was angesichts der Befristung des Gesetzes auf acht Jahre unverhältnismässig sei.

Artikel 8 Verfahren

Gesuche um Bundesbeiträge sind beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einzureichen (Abs. 1). Für den Aufbau des notwendigen Wissens zur Prüfung der Gesuche kann das BAG Sachverständige beiziehen (Abs. 2).

Artikel 9 Evaluation

Der Bundesrat ist zuständig für die Evaluation der Auswirkungen des Gesetzes auf die Entwicklung der Ausbildung im Bereich der Pflege. Zu diesem Zweck wird die quantitative Entwicklung im Bereich der Plätze für die praktische Ausbildung von Pflegefachpersonen sowie die Beteiligung der Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen zu beobachten sein. Dazu können Kennzahlen definiert werden, anhand derer diese Entwicklung gemessen werden kann. Der Bundesrat erstattet dem Parlament spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten Bericht über die erzielten Wirkungen und Resultate. Die Ergebnisse der Evaluation sollen dem Parlament als Grundlage dazu dienen, über das weitere Vorgehen, beispielsweise über eine allfällige Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes, zu entscheiden. Eine solche könnte dann angezeigt sein, wenn die Massnahmen nach diesem Gesetz zwar Wirkung zeigen, die Zahlen bei den Diplomabschlüssen aber noch deutlich unter den erforderlichen 6075 Abschlüssen pro Jahr liegen (vgl. Ziff. 2.2.2). Die Evaluation könnte zudem ergeben, dass noch ungenutztes Ausbildungspotenzial vorhanden ist, z.B. durch eine weitere Steigerung der FaGe-Abschlüsse. Schliesslich müssten auch die Akteure im Bereich der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen signalisieren, dass sie in der Lage sind, ihre praktischen Ausbildungsleistungen noch zu steigern.