Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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- Befristung der Vorlage auf 8 Jahre: SAB und SGV lehnen die Geltungsdauer des Gesetzes

für eine Dauer von nur acht Jahren ab.

Bundesbeschlüsse

- SAB und SGV befürworten die Bundesbeschlüsse grundsätzlich.

2.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Allgemein

- CP, SGB, sgv, TS, VPOD begrüssen grundsätzlich den indirekten Gegenvorschlag. eco-

nomiesuisse lehnt den indirekten Gegenvorschlag ab.

Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

- Beiträge der Kantone an Ausbildungsleistungen: CP, SGB, sgv, TS, VPOD befürworten

grundsätzlich Beiträge, die den Akteuren im Bereich der praktischen Ausbildung der Pflegefachpersonen für ihre praktischen Ausbildungsleistungen von den Kantonen gewährt werden müssen.

- Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH: SGB, TS, VPOD un-

terstützen grundsätzlich die Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH.

- Bundesbeiträge: CP, SGB, sgv, TS, VPOD unterstützen die Bundesbeiträge.

- Befristung der Vorlage auf 8 Jahre: SGB, sgv, TS, VPOD lehnen die vorgesehene tempo-

räre Gültigkeit des Gesetzes für eine Dauer von nur acht Jahren ab, da auch langfristig erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssten.

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

- Aus Sicht des sgv ist es wichtig, den Pflegeberuf zu stärken und attraktiver zu gestalten,

indem man ihnen beispielsweise das Recht einräumt, in einem klar abgesteckten, zwischen den Versicherern und den Pflegeverbänden vereinbarten Rahmen Pflegeleistungen auch ohne ärztliche Anordnung zu erbringen. Einzelne Mitglieder des sgv weisen indessen darauf hin, dass die anfangs 2011 eingeführte Regelung sich bewährt habe. economiesuisse lehnt die direkte Abrechnung von Pflegeleistungen ab. Viel eher braucht es koordinierende Massnahmen, wie sie beispielsweise in alternativen Versicherungsmodellen (AVM) vorgesehen sind. Nach TS wird mit der Gewährung einer grösseren Autonomie für das Pflegepersonal eine wichtige Forderung der Initiative erfüllt. Die Erbringung gewisser Leistungen ohne Anordnung einer Ärztin/eines Arztes ist für den SGB und VPOD zentral für die Pflegefachberufe.

- Was die Einführung der Vertragsfreiheit für Pflegefachpersonen betrifft, tritt der sgv für ein

System ein, in welchem die Modalitäten zur eigenverantwortlichen Erbringung von Pflegeleistungen zwischen den Versicherern und den Pflegeverbänden erarbeitet und vertraglich vereinbart werden sollen. Für economiesuisse ist die Zulassung von Pflegefachpersonen nur innerhalb von AVM zu gewähren. Gemäss SGB und VPOD ist die Aufhebung des Kontrahierungszwangs abzulehnen.

- Die Einführung einer Pflicht zum Anschluss an einen GAV lehnt der sgv, economiesuisse

und CP ab. Demgegenüber unterstützen dies der SGB, TS und VPOD.

Bundesbeschlüsse

- Alle gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft ausser economiesuisse und

sgv unterstützen die drei Bundesbeschlüsse. sgv unterstützt lediglich den Bundesbe-