Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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- AGS, alliance f, Desmedt, EFS, EKF, GELIKO, KLS, ODAsanté, PHS, SGB, SPO, SRK,

VASOS befürworten grundsätzlich den indirekten Gegenvorschlag.

Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

- Beiträge der Kantone an Ausbildungsleistungen: Alle Organisationen befürworten grund-

sätzlich Beiträge, die den Akteuren im Bereich der praktischen Ausbildung der Pflegefachpersonen für ihre praktischen Ausbildungsleistungen von den Kantonen gewährt werden müssen.

- Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH: Alle Organisationen

befürworten grundsätzlich die Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH.

- Bundesbeiträge: Alle Organisationen befürworten grundsätzlich die Bundesbeiträge.

- Befristung der Vorlage auf 8 Jahre: 10 Organisationen lehnen eine Befristung des Bundes-

gesetzes auf 8 Jahre ab.

Bundesbeschlüsse

- Alle Organisationen begrüssen grundsätzlich die Bundesbeschlüsse.

2.2 Stellungnahmen zur Vorlage im Allgemeinen

2.2.1 Kantone

Die GDK und die Kantone AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SO, SG, SZ, TG, TI, UR, VD, VS begrüssen den indirekten Gegenvorschlag, unterbreiten aber verschiedene Anpassungsvorschläge. ZG verzichtet auf das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege. ZH lehnt die parlamentarische Initiative ab. SZ lehnt alle Bundesbeschlüsse im Zusammenhang mit der Ausbildungsförderung ab.

Die GDK und die Kantone AG, AI, BL, BS, GL, LU, NW, OW, SG, SZ merken an, dass der Ausbildungstätigkeit Grenzen gesetzt seien. Um die Qualität der praktischen Ausbildung garantieren zu können, würden praktische Ausbildungsplätze in einem Betrieb nicht beliebig erhöht werden können. Der Fachkräfte- und Ausbildungsbedarf müsse nicht nur bei den diplomierten Pflegefachpersonen, sondern auch bei den anderen Gesundheitsberufen verstärkt werden. Die Befristung des neuen Bundesgesetzes auf 8 Jahre angesichts des erforderlichen Aufbaus eines aufwändigen Systems der Ausbildungsverpflichtung mit Entschädigung der Betriebe und Studierenden lehnen sie ab. Die Schweiz werde den stetig steigenden Nachwuchsbedarf aber nie vollständig mit im Inland ausgebildetem Gesundheitspersonal decken können. Es seien auch andere Ansätze erforderlich, etwa Anstrengungen zur Erhöhung der Berufsverweildauer und neue Versorgungsmodelle. Die Stärkung des eigenverantwortlichen und kompetenzgemässen Handelns der Pflegefachpersonen im Rahmen des KVG wird von der GDK und den oben erwähnten Kantonen unterstützt, sie bringen jedoch auch klare Vorbehalte und Präzisierungen an. Beispielsweise müsste genauer definiert werden, welche Abschlüsse unter den Ausdruck «Pflegefachperson» fallen. Eine Präzisierung im Sinne von «diplomierte Pflegefachpersonen» ist erwünscht.

AG ist mit einem eigenverantwortlichen und kompetenzgemässen Handeln der Pflegefachpersonen ohne ärztliche Anordnung, aber nur für klar definierte Leistungen und mit zeitlichen Limitierungen einverstanden. AG hält fest, dass der verwendete Ausdruck "Pflegefachperson" in diesem Zusammenhang ungenau ist und vermisst eine Definition in den Gesetzesentwürfen beziehungsweise in den Erläuterungen, welche Abschlüsse darunterfallen.

Gemäss AR sei auch eine Verbesserung der Arbeitsumgebungsqualität bzw. der Arbeitsbedingungen notwendig, damit die Verweildauer im Beruf verlängert werden könne. AR vermerkt,