Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten

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- Alle Bildungsinstitutionen befürworten die Bundesbeschlüsse grundsätzlich.

2.1.7 Versicherer

Allgemein

- curafutura, GM, SWICA, Visana begrüssen grundsätzlich den indirekten Gegenvorschlag.

Assura, Helsana, santésuisse lehnen den indirekten Gegenvorschlag ab.

Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

- Beiträge der Kantone an Ausbildungsleistungen: curafutura, GM, SWICA, Visana befür-

worten grundsätzlich Beiträge, die den Akteuren im Bereich der praktischen Ausbildung der Pflegefachpersonen für ihre praktischen Ausbildungsleistungen von den Kantonen gewährt werden müssen.

- Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH: curafutura, GM,

SWICA, Visana unterstützen die Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH.

- Bundesbeiträge: curafutura, GM, SWICA, Visana unterstützen die Bundesbeiträge.

- Befristung der Vorlage auf 8 Jahre: curafutura, GM, SWICA, Visana unterstützen grund-

sätzlich die Befristung des Gesetzes auf 8 Jahre.

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

- Swica und Visana möchten die Leistungserbringung ohne Anordnung eines Arztes mit zwei

verschiedenen Varianten anpassen (Variante 1: Umsetzung mittels Qualitätsverträgen; Variante 2: selbständige Abrechnung der Leistungen der Grundpflege durch Pflegefachpersonen via KLV). Helsana und curafutura wollen, dass der Bundesrat bestimmen kann, bei welchen Pflegeleistungen die Leistungserbringer aufgrund einer Vereinbarung mit den Versicherern den Pflegebedarf ohne ärztliche Anordnung selber feststellen. santésuisse lehnt eine neue Anordnungsregelung ab.

- Helsana, curafutura, SWICA, Visana und santésuisse sind gegen eine Abgeltung von Aus-

bildungskosten via OKP. Die Beiträge der OKP, der versicherten Person und die Restfinanzierung der öffentlichen Hand decken gemäss Helsana und curafutura die Vollkosten der Pflege.

- Leistungsaufträge mit zwingenden Vorgaben hinsichtlich zu erbringender Ausbildungsleis-

tungen gehören für GM, Helsana und curafutura nicht in die OKP. Die mit der Ausbildungsoffensive vorgesehenen finanziellen Mittel reichen aus, um die Ausbildung in der Pflege wirksam zu fördern.

- Helsana, Visana und curafutura lehnen die Aufhebung des Kontrahierungszwangs ab. Es

braucht Vereinbarungen für Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung. santésuisse kann diesem Antrag eventualiter zustimmen und die Abrechnung gewisser Leistungen durch Pflegefachpersonen auch ohne ärztliche Anordnung akzeptieren, sofern die Pflegefachpersonen gemeinsam mit den betroffenen Versicherern Verträge aufgrund von Effizienz- und Qualitätskriterien abschliessen. Die GM stimmt dem Minderheitsantrag zu.

- SWICA, Helsana, curafutura, santésuisse, GM und Visana lehnen die Pflicht zum An-

schluss an einen GAV ab.

Bundesbeschlüsse

- curafutura, GM, SWICA, Visana begrüssen grundsätzlich die Bundesbeschlüsse.

2.1.8 Übrige Organisationen

Allgemein