Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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- H+, Curaviva, Spitex Schweiz und weitere Organisationen lehnen eine GAV-Pflicht ab, da
eine solche die gut funktionierende betriebliche oder regionale Sozialpartnerschaft einengen würde. Der SBK, OPS, SIGA, SVBG, SHV, SVDE, VSAO und weitere Organisationen unterstützen demgegenüber eine GAV-Pflicht.
Bundesbeschlüsse
- Alle 78 Leistungserbringer und Berufsverbände befürworten grundsätzlich den Bundesbe-
schluss über Finanzhilfen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und den Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung, insbesondere der Interprofessionalität. 63 Leistungserbringer und Berufsverbände begrüssen den Bundesbeschluss über die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen.
2.1.6 Institutionen der Bildung
Allgemein
- BFH, BGS, FHNW, FH SCHWEIZ, HEdS-FR, HEdS-VS, FKG-CSS, La Source, swissuni-
versities, SWR, ZHAW begrüssen den indirekten Gegenvorschlag grundsätzlich.
Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
- Beiträge der Kantone an Ausbildungsleistungen: Alle Bildungsinstitutionen befürworten
grundsätzlich Beiträge, die den Akteuren im Bereich der praktischen Ausbildung der Pflegefachpersonen für ihre praktischen Ausbildungsleistungen von den Kantonen gewährt werden müssen.
- Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH: Alle Bildungsinstitu-
tionen unterstützen die Ausbildungsbeiträge für angehende Pflegefachpersonen HF und FH.
- Bundesbeiträge: BFH, FKG-CSS, HEdS-FR, HEdS-VS, La Source, swissuniversities,
ZHAW begrüssen die Bundesbeiträge. Sie schlagen jedoch vor, den Artikel verbindlicher zu formulieren, sodass die Kantone Massnahmen ergreifen und die erforderlichen Mittel sprechen müssen.
- Befristung der Vorlage auf 8 Jahre: BFH, BGS, FKG-CSS, HEdS-FR, La Source, swissuni-
versities beantragen die Streichung der Befristung des Gesetzes, da acht Jahre nicht ausreichend seien, um eine dauerhafte Wirkung zu erzielen. FH SCHWEIZ schlägt einen längeren zeitlichen Horizont für die Unterstützung vor.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung
- FKG-CSS, BFH D-G, ZHAW, Swissuniversities und HEdS-VS begrüssen die Kompe-
tenzerweiterung für die Pflegefachpersonen, wollen jedoch, dass diese auch bei der Bezeichnung der Pflegeleistungen (Art. 25a Abs. 3) konsequent umgesetzt werden.
- Eine Mehrheit der Bildungsinstitutionen begrüsst die Abgeltung von Ausbildungskosten via
OKP.
- FKG-CSS, BFH D-G, ZHAW, La Source, HEdS-VS und Swissuniversities begrüssen es,
dass die Kantone mittels Leistungsauftrag Organisationen, welche Pflegefachpersonen beschäftigen, Spitäler und Pflegeheime zu Ausbildungsleistungen verpflichten können.
- Die Einführung der Vertragsfreiheit für Pflegefachpersonen lehnen Swissuniversities, La
Source, FKG-CSS, BFH D-G, ZHAW und HEdS-VS ab.
- La Source, FKG-CSS, BFH D-G, HEdS-VS und Swissuniversities unterstützen die Pflicht
betreffend Anschluss an einen GAV.
Bundesbeschlüsse