Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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Die GDK und die Kantone AG, AI, BL, BS, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, TG, TI sind der Meinung, dass die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsabschlüsse auch die verfügbaren Praktikumsplätze berücksichtigen muss. Sie schlagen daher einen Zusatz im Artikel 3 Buchstabe c vor: «…erfolgt evidenzbasiert und abgestimmt auf den Bedarf an Ausbildungsabschlüssen höherer Fachschulen sowie an die Verfügbarkeit von praktischen Ausbildungsplätzen.»
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der SGV beantragt folgende Umformulierung: «…erfolgt evidenzbasiert und abgestimmt auf den Bedarf an Ausbildungsabschlüssen höherer Fachschulen sowie an die Verfügbarkeit von praktischen Ausbildungsplätzen.»
Leistungserbringer und Berufsverbände
Gemäss BBV, CH IGWS, CURACASA, IG swissANP, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, SGI, SHV, SIGA, svbg, VFP, VPPS, VSAO ist dieser Eckwert einzig auf die Verhältnisse in der deutschen und der italienischen Schweiz zugeschnitten, da es in der französischen Schweiz keine HF gibt (mit Ausnahme von St. Imier).
Übrige Organisationen
EFS, EKF, GELIKO, KLS, PHS halten fest, dass dieser Eckwert, der eine Abstimmung auf den Bedarf an Ausbildungsabschlüssen an höheren Fachschulen abstelle, auf die Verhältnisse in der deutschen und der italienischen Schweiz gemünzt und in der französischen Schweiz hinfällig sei, welche die HF, mit Ausnahme von St. Imier, gar nicht kenne.
2.9.7 Stellungnahmen zu Artikel 3 Buchstabe d NEU
Kantone
TI schlägt eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels und eine Revision dieser Verordnung vor. Damit erhielten erfahrene Berufsangehörige die Möglichkeit, ihre Laufbahn im FH-Bereich weiterzuführen, was sich positiv auf ihre Motivation und auf die Professionalität auswirken würde. Einfügen eines Absatzes 3d.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die Weiterbildungsmöglichkeiten für Inhaber und Inhaberinnen von altrechtlichen Titeln und zusätzlichen Weiterbildungen sind nach Ansicht des TS weiterhin stark eingeschränkt.
Leistungserbringer und Berufsverbände
CH IGWS, CURACASA, IG swissANP, LZCH, Notfallpflege Schweiz, OPS, palliative ch, pharmaSuisse, SBAP, SBK, SBK AG/SO, SBK BE, SBK NE/JU, SBK VD, SGI, SHV, SIGA, SKSZ, svbg, VSAO fordern die Hinzufügung eines Buchstabens d. Die Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels ist dahingehend zu revidieren, dass die Liste der anerkannten bzw. verlangten Weiterbildungen in Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b im Sinne unserer Bemerkungen erweitert bzw. ergänzt wird.
Institutionen der Bildung
ZHAW schlägt die Hinzufügung eines Buchstabens d vor: «Die Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels ist dahingehend zu revidieren, dass die Liste