Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/39: Pa.Iv. 19.401 «Für eine Stärkung der Pflege - für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität» · 101 Seiten
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von Projekten zur Verbesserung der Effizienz im Bereich der Grundversorgung. Sie erachten die Höhe des Verpflichtungskredits sowie die gesetzte Frist als zu gering und schlagen folgende Änderung im Bundesbeschluss vor: «Für Finanzhilfen nach […] wird für acht Jahre ab Inkrafttreten […] ein Verpflichtungskredit von insgesamt 16 Millionen Franken bewilligt.»
BEKAG und VLSS empfehlen eine Erhöhung des vorgesehenen Verpflichtungskredits. VLSS merkt zusätzlich an, dass in den folgenden 8 Jahren ab 2020 besonders genau zu beobachten sei, wie sich die Situation im Bereich FaGE, FaBe und EBA entwickle.
imad fügt hinzu, die Unterstützung von Projekten, die auf eine effiziente Koordination der Versorgung ausgerichtet seien, sei unabdingbar. Dies stelle die Kontinuität von Projekten sicher, an denen sich imad zurzeit beteilige, sowohl auf der Ebene der Weiterentwicklung der Leistungen als auch hinsichtlich der Ausbildung der Fachpersonen. Diese finanziellen Beiträge könnten es auch ermöglichen, die allfällige Zweckmässigkeit neuer Funktionen beim Pflegepersonal genauer zu prüfen.
Gemäss VSAO ist Artikel 1 in Bezug auf die Geltungsdauer sowie die Höhe der Mittel mit den anderen Verpflichtungskrediten zu harmonisieren. VSAO verzichtet auf die Befristung von acht Jahren.
mfe und Plattform IP befinden, dass die Dauer der Finanzhilfe über mindestens acht Jahre erfolgen soll. Der Verpflichtungskredit soll 32 Millionen Franken betragen. mfe ist sich jedoch bewusst, dass diese Frist in Wirklichkeit zu kurz ist, um konkrete Projekte einzuführen, zu evaluieren und ihre Nachhaltigkeit zu sichern.
Institutionen der Bildung
ZHAW fragt sich, inwieweit die interprofessionelle Bildung in diesem Kredit integriert ist. Der Artikel sei in Bezug auf die Geltungsdauer mit den anderen Verpflichtungskrediten zu harmonisieren. Eine Frist von 4 Jahren greife zu kurz, daher wird folgende Änderung vorgeschlagen: «Für Finanzhilfen nach […] wird für acht Jahre ab Inkrafttreten […] ein Verpflichtungskredit von insgesamt 16 Millionen Franken bewilligt.»
Übrige Organisationen
AGS, EFS, GELIKO, KLS, PHS, VASOS beantragen folgende Anpassung: «Für Finanzhilfen nach […] wird für acht Jahre ab Inkrafttreten […] ein Verpflichtungskredit von insgesamt 16 Millionen Franken bewilligt.»
2.10.4 Stellungnahme zu Artikel 1 (Minderheit I)
Leistungserbringer und Berufsverbände
AGSG spricht sich für den Minderheitsantrag I aus. Nur in Härtefällen soll eine Unterstützung erfolgen, jedoch nicht generell.
2.11 Stellungnahmen zum erläuternden Bericht
Kantone
Gemäss BE müsse der erläuternde Bericht aufzeigen, wie die Massnahmen gegen den Fachkräftemangel nach Einstellung der Bundesfinanzierung weitergeführt werden sollen, sollte an der Geltungsdauer festgehalten werden.
Gemäss BS müsste in Kap. 2.1.3 genauer definiert werden, welche Abschlüsse unter den Ausdruck «Pflegefachperson» fallen. Die BS erwünscht sich eine Präzisierung im Sinne von