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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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1.4.2.2 Entwicklungen «Gesellschaftlicher Zusammenhalt»

Die Handlungsachse «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» der Kulturpolitik des Bundes wird in der Förderperiode 2021–2024 wie folgt weiterentwickelt:

– Baukultur (BAK): Voraussichtlich Anfang 2020 wird der Bundesrat die interdepartementale Strategie zur Baukultur verabschieden. An der Erarbeitung der Strategie sind unter der Federführung des BAK verschiedene Bundesstellen beteiligt. Die Strategie hat die umfassende Berücksichtigung der Baukultur bei allen raumwirksamen Aufgaben des Bundes zum Ziel und enthält einen Aktionsplan mit entsprechenden Massnahmen der beteiligten Bundesstellen. Die Massnahmen des BAK betreffen namentlich die Vermittlung sowie die Kompetenzförderung im Bereich Baukultur und tragen als Teil der Gesamtstrategie im Zuge der fortschreitenden Urbanisierung zu einer höheren Qualität der baulichen Entwicklung der Schweiz bei.

– Nationale Austauschaktivitäten (BAK): Wie der Bundesrat in der Kulturbotschaft 2016–2020 festgehalten hat, sollen möglichst viele Jugendliche einmal in ihrer schulischen Laufbahn an einem nationalen Austauschprojekt mit einer anderen Sprachregion teilnehmen. Aktuell liegt der Austausch in der Volksschule und in den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II bei nur rund 2 Prozent der Schülerpopulation. Die Austauschaktivitäten sollen deshalb in Zukunft intensiviert werden. Die Verwendung der beantragten Zusatzmittel erfolgt gestützt auf die im November 2017 von Bund und Kantonen gemeinsam verabschiedeten Strategie zu Austausch und Mobilität.

– Schweizerschulen im Ausland (BAK): Die Schweizerschule in Peking wurde im 2017 durch den Bundesrat provisorisch anerkannt. In der Aufbauphase bis Ende 2020 kann das BAK die Finanzhilfe an diese neue Schweizerschule aus dem bestehenden Kredit finanzieren. Mit der geplanten definitiven Anerkennung der Schweizerschule in Peking benötigt das BAK Mehrmittel in bescheidenem Umfang. Im Weiteren soll die Anstellung der Schweizer Lehrkräfte an den Schweizerschulen im Ausland neu über eine öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes erfolgen. Für den Betrieb der Anstalt sind geringfügige Mehrmittel erforderlich.

– Halteplätze für Jenische, Sinti und Roma (BAK): Der Aktionsplan «Jenische, Sinti und Roma» aus dem Jahre 2016 hält insbesondere fest, dass zur Verbesserung der Situation der fahrenden Minderheiten in der Schweiz zusätzliche Halteplätze notwendig sind. Die Erstellung dieser Plätze soll durch Beiträge des Bundes unterstützt werden.

– Gewährleistung Museumsarbeit (SNM): Zu den zentralen Zielsetzungen der Förderperiode 2016–2020 gehörte für das SNM die Eröffnung des Neubaus am Standort Zürich: Die Museumserweiterung wurde im Sommer 2016 rechtzeitig fertiggestellt und schloss unter dem veranschlagten Kostenrahmen ab. Die erforderlichen Betriebsmittel für die Museumserweiterung standen dem SNM jedoch nicht in der ursprünglich in der Kulturbotschaft 2016–2020 vorgesehenen Höhe zur Verfügung. Die Sicherstellung einer nachhaltigen und gesamtheitlichen Museumsarbeit bedingt eine Erhöhung der Betriebsmittel auf den ursprünglich vorgesehenen Stand.

– Kulturaustausch und Verbreitung von künstlerischen Werken (Pro Helvetia): Die bisherigen Massnahmen zur Förderung des kulturellen Austausches aus der Kulturbotschaft 2016–2020 sollen weitgehend fortgesetzt werden. Um den Austausch zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen oder demographischen Gruppen künftig auch vermehrt innerhalb einer Sprachregion fördern zu können, wird der Bund prüfen, ob gemeinsam mit interessierten Städten und Kantonen spartenspezifische interregionale Netzwerke initiiert werden können, die zur verbesserten Verbreitung von künstlerischen Werken insbesondere aus den Bereichen Musik, Tanz und Theater beitragen.

1.4.2.3 Entwicklungen «Kreation und Innovation»

Die Handlungsachse «Kreation und Innovation» der Kulturpolitik des Bundes wird in der Förderperiode 2021–2024 wie folgt weiterentwickelt:

– Verbreitung, Marktzugang und Wettbewerbsfähigkeit (Pro Helvetia): Gezielte Verbreitungs- und Promotionsaktivitäten sind zur Erhöhung der Präsenz von Schweizer Kulturschaffenden auf Plattformen (wie Messen oder Festivals) im internationalen Kulturbetrieb von zentraler Bedeutung. Die in den letzten Jahren aufgebauten Aktivitäten haben Wirkung entfaltet. Der gewachsenen Nachfrage nach Schweizer Kultur soll neben einer Intensivierung der Verbreitungsaktivitäten (verstärkte Förderung von Tourneen, Gastspielen und thematischen Schwerpunkten) auch insofern begegnet werden, als die seit 2016 eingeführten Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die sich bislang auf die Bereiche Tanz und Theater sowie auf die Präsenz im europäischen Ausland beschränken, in der nächsten Förderperiode inhaltlich auf den Bereich Musik und geografisch auf Regionen ausserhalb Europas ausgeweitet werden.

– Internationale Kooperationen und Kulturaustausch (Pro Helvetia): Die meisten Schweizer Kulturschaffenden sind heute auch ausserhalb der Schweiz tätig. Um die Schweizer Kulturschaffenden international besser zu vernetzen, sollen internationale Kooperationsprojekte insbesondere in Europa verstärkt gefördert werden. Im Weiteren sollen Recherche- und Atelieraufenthalte den Aufbau individueller Netzwerke sowie neue Produktions- und Vermittlungserfahrungen ermöglichen.

– Systematische Förderung von Kreation und Innovation (Pro Helvetia): Die Schnittstellen zwischen Kunst, Technologie und Wissenschaft sind von zunehmender Bedeutung und bergen ein grosses Potential für neue Zusammenarbeits- und Geschäftsmodelle insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung. So suchen etwa Hochschulen und die Industrie zunehmend die Kompetenzen von Kunstschaffenden, um neue Kreations-, Forschungs- und Produktionsprozesse zu initiieren. Für die Kulturförderung gilt es, neue künstlerische Tendenzen aufzugreifen, die entsprechenden Projekte zu unterstützen und damit auch neue Wege der Kulturförderung zu erproben. Daher sollen Kulturschaffende in der laufenden Finanzierungsperiode vermehrt darin unterstützt werden, Kooperationen mit Institutionen aus dem Bereich Technologie und Wissenschaft wie zum Beispiel der ETH, der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne EPFL oder der Europäischen Organisation für Kernforschung CERN einzugehen und konkrete Projekte zu entwickeln.

1.4.3 Kulturpolitik des Bundes im Ausland

Die Kulturarbeit des Bundes im Ausland beruht aufzwei Achsen: Erstens Massnahmen der institutionellen Zusammenarbeit und zweitens Massnahmen zur Vermittlung und Förderung der Schweizer Kultur im Ausland. Die erste Achse gehört in den Zuständigkeitsbereich des BAK und wird im vorliegenden Kapitel erläutert. Die zweite Achse wird in Kapitel 2.2 erläutert und gehört in den Zuständigkeitsbereich von Pro Helvetia. Das BAK konzentriert sein Engagement auf den politischen Austausch, die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und die Vertretung der Schweiz auf verschiedenen multilateralen Plattformen. Pro Helvetia ist vorwiegend für den kulturellen und künstlerischen