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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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Austausch zuständig. Der Bereich Film stellt eine Ausnahme dar und gehört auch in Bezug auf den Kulturaustausch in den Zuständigkeitsbereich des BAK.
In Ausübung seiner kulturpolitischen Aufgaben im Ausland arbeitet das EDI mit dem EDA zusammen. Das EDA stellt dabei sein Aussenstellennetz und verschiedene Promotionsplattformen zur Verfügung. Es kümmert sich im Weiteren um die institutionellen Kontakte zu den einschlägigen multilateralen Organisationen. Die inhaltliche Zuständigkeit liegt beim EDI. Mechanismen zur Koordination und zum regelmässigen Informationsaustausch stellen eine gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Departementen sicher.
Der Bund hat auf internationaler Ebene verschiedene Initiativen lanciert und Schwerpunkte zu wichtigen kulturellen Themen gesetzt:
– Während der Förderperiode 2016–2020 wurde das Thema der Baukultur auf internationaler Ebene vertieft. Im Januar 2018 hat der Bund in Davos eine informelle Kulturministerkonferenz zum Thema der Baukultur organisiert. Durch die Veröffentlichung der Erklärung von Davos für eine hohe Baukultur, die von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Konferenz verabschiedet wurde, nimmt er in diesem Bereich eine Führungsrolle wahr. Der Bund will seine Pionierrolle in der Förderperiode 2021–2024 aufrechterhalten und sich auf internationaler Ebene weiterhin dafür einsetzen.
– In Zusammenarbeit mit dem EDA hat das EDI eine Strategie zum Schutz des gefährdeten Kulturerbes entwickelt. Diese Strategie hat das Ziel, die Schweiz zu positionieren in einem internationalen Kontext der zunehmenden Gefährdung des Kulturerbes aufgrund von bewaffneten Konflikten oder von Naturkatastrophen.
– Schliesslich hat der Bund sektorielle internationale Strategien zur Einbettung der verschiedenen Förderbereiche der Kulturpolitik im Ausland entwickelt. Dies gilt für die Filmförderung, die Schweizerschulen und den Kulturgütertransfer. Die Strategien legen Ziele und Prioritäten fest, an denen sich die Tätigkeiten der verschiedenen Bereiche auch während der Förderperiode 2021–2024 orientieren werden.
1.4.3.1 Bilaterale Ebene
Während der Förderperiode 2016–2020 hat der Bund den Bestand an Abkommen zur allgemeinen und sektoriellen kulturellen Zusammenarbeit ausgebaut. Im Januar 2017 wurde ein allgemeines Kulturabkommen mit China unterzeichnet, welches auf dem Memorandum of Understanding (MoU) über die kulturelle Zusammenarbeit von 1999 basiert. Der Bund hat im Weiteren technische sektorielle Abkommen zum Kulturgütertransfer (Peru und Mexiko), zur Koproduktion von Kinofilmen (Mexiko sowie die Revision der Abkommen mit den französischsprachigen Gemeinschaften von Belgien und Kanada) und zu den Schweizerschulen im Ausland (Mexiko) abgeschlossen.
Ebenfalls in der Förderperiode 2016–2020 hat der Bund das Projekt «Internationales Panorama» lanciert mit dem Ziel, die bestehende kulturelle Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und dem Ausland auf kantonaler, regionaler und städteübergreifender Ebene zu erheben und einen Überblick zu bieten. Die Kantone können in ihren Zuständigkeitsbereichen, zu denen die Kultur gehört, Verträge mit dem Ausland schliessen und mit untergeordneten ausländischen Behörden direkt verkehren (Art. 56 BV). Das Projekt soll zu einer grösseren Sichtbarkeit der kulturellen Auslandbeziehungen der Kantone, zu mehr Synergien und Koordination auf nationaler Ebene sowie zu einer besseren strategischen Planung führen.
In der Förderperiode 2021–2024 will der Bund der Entwicklung und der Erhaltung seiner kulturellen Beziehungen zu den Nachbarländern besondere Beachtung schenken. Er sieht namentlich eine grössere Regelmässigkeit der institutionellen Treffen mit Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien vor. An diesen Treffen sollen die bestehenden Beziehungen diskutiert und Themen für weiterführende Schritte identifiziert werden.
1.4.3.2 Multilaterale Ebene
Auf multilateraler Ebene ist die Schweiz in folgenden Organisationen vertreten und arbeitet mit folgenden internationalen Plattformen zusammen:
– Europäische Union (EU): Die wichtigste Organisation der Kulturförderung ist die Europäische Union, namentlich durch ihr Programm «Kreatives Europa» (Programme MEDIA und Kultur). Der Bundesrat hat sich dafür eingesetzt, mit der Europäischen Union ein Abkommen über eine Teilnahme an der Ausgabe 2014–2020 dieses Programms zu schliessen. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden. Daher wurden auf nationaler Ebene Kompensationsmassnahmen eingerichtet (vgl. Ziff. 2.3.6). Die nächste Ausgabe des Programms läuft von 2021 bis 2027. Der Bundesrat wird eine Teilnahme an dieser Ausgabe prüfen und gegebenenfalls ein entsprechendes Verhandlungsmandat ausarbeiten. Die während der vorausgegangenen Periode eingerichteten Kompensationsmassnahmen werden angepasst und verstetigt.
– UNESCO: Die UNESCO sieht sich aufgrund der Austritts mehrerer Mitglieder gegenwärtig mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Sie muss sich in dieser schwierigen Situation stärker auf ihre Hauptaufgabe konzentrieren. Insbesondere auf die Verwaltung der Übereinkommen, die bei ihr hinterlegt sind. Der Bund setzt sich in diesem Sinn für die Umsetzung der Welterbekonvention sowie der Übereinkommen zum Kulturgütertransfer, zur Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen und zum immateriellen Kulturerbe ein, welche die Schweiz ratifiziert hat. Namentlich legt der Bund weiterhin einmal jährlich ein Kandidaturdossier für die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit vor und beteiligt sich an einschlägigen multinationalen Kandidaturen. Während der Förderperiode 2016–2020 hat der Bundesrat dem Parlament die Ratifizierung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes beantragt. Die Wahrnehmung der Tätigkeit der Schweiz in der UNESCO ist weitgehend positiv. In der Förderperiode 2021–2024 will der Bund seine Position konsolidieren und seine Kandidatur für Schlüsselstellen in einschlägigen zwischenstaatlichen Komitees einreichen. Damit soll ein Beitrag gegen die zunehmende Politisierung der Komitees geleistet werden.
– Europarat: Der Europarat muss Restrukturierungen vornehmen, um auf eine empfindliche Budgetkürzung zu reagieren. Er erwägt eine Konzentration seiner Arbeit auf seine Hauptaufgaben und Grundprinzipien. Der Bund setzt sich dafür ein, dass der Kultur in dieser Organisation ein fester Platz eingeräumt wird. Der Europarat ist ein wichtiges Forum des kulturellen Austauschs und der Zusammenarbeit in Europa. Der Bund engagiert sich darin im Lenkungsausschuss für Kultur, kulturelles Erbe und Landschaft sowie im Programm «Eurimages». 2019 hat der Bundesrat dem Parlament die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft beantragt.. Der Kulturfonds des Europarats «Eurimages» ist von massgeblicher Bedeutung für die Erleichterung und Unterstützung von Koproduktionen von Kinofilmen, für die Verbreitung der Werke und den technischen Austausch zwischen Angehörigen der Mitgliedstaaten. In der Förderperiode 2021–2024 will sich der Bund weiterhin für die erfolgreiche Anwendung der von ihm ratifizierten Übereinkommen des Europarats einsetzen.