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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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onen versehen sein. Der Erweiterungsbau ist in ein Auditorium, eine Bibliothek und drei neue Ausstellungshallen aufgeteilt. Letztere sind multifunktionale Ausstellungflächen mit Hängevorrichtungen, Bodenraster für Elektroanschlüsse und einem modular einsetzbaren Wand- und Vitrinensystem. Dank dieser Bedingungen im Neubau können seit der Auftaktausstellung wieder prominente internationale Leihgeber gewonnen werden. Die Ausstellungen erreichen im In- und Ausland hohe Aufmerksamkeit. Der sanierte Altbau und der Neubau kommen bei den Besuchern und Gästen gut an und erfreuen sich hoher Frequenzen. Die erhöhte Aufmerksamkeit, die dem neuen Landesmuseum zuteilwird, strahlt auf die gesamte Museumsgruppe aus.
Vor Einweihung des Erweiterungsbaus empfing das Landesmuseum durchschnittlich 218 430 Besucherinnen und Besucher pro Jahr, seither waren es für die Jahre 2016 bis 2018 durchschnittlich 289 000. Eine Steigerung zeigt sich auch bei den geführten Schulklassen, von 1261 auf 1400. Auch die Zugriffe auf die Online-Sammlung verdreifachten sich innerhalb von drei Jahren, was deutlich macht, dass der Museumsgruppe auch losgelöst von Besuchen vor Ort ein höheres Interesse geschenkt wird. Ferner verdoppelte sich der Umsatz der Museumsboutique und verzehnfachten sich die Gastroumsätze. Weil Zahlen alleine nicht aussagekräftig sind, evaluierte das SNM auch die Besucherzufriedenheit: Die Fragen, ob effizient an der Kasse bedient werde, Fragen freundlich beantwortet würden oder man sich willkommen und wohl im Landesmuseum Zürich fühle, bejahten die Besucherinnen und Besucher mit 82 bis 88 Prozent. Dies verweist auf einen gelungenen Start, aber auch auf die Tatsache, dass die Dienstleistungsbereitschaft noch gesteigert werden kann.
1.4.2 Kulturpolitik des Bundes 2021–2024
In der Kulturbotschaft 2016–2020 definierte der Bundesrat erstmals drei zentrale Handlungsachsen für die zukünftige Kulturpolitik des Bundes, die er aus einer vorgängig durchgeführten Umfeldanalyse ableitete.
Der Bundesrat identifizierte fünf Megatrends, welche den gesellschaftlichen Veränderungsprozess massgeblich beeinflussen: Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel, Urbanisierung und Individualisierung. Diese fünf Megatrends haben sich in den letzten Jahren im Grundsatz bestätigt. Als besonders wirkmächtig erweist sich die Digitalisierung: Sie hat sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und prägt inzwischen alle gesellschaftlichen Bereiche. In gewissen Kulturbereichen beeinflusst der digitale und damit verbundene technologische Wandel die gesamte Wertschöpfungskette. So erfolgt im Bereich des Films, der Musik und der interaktiven Medien die Produktion, Promotion, Vermittlung und Erhaltung der Kulturprodukte inzwischen zu grossen Teilen digital. Auch in den anderen Sparten (Literatur usw.) hat die Digitalisierung zumindest für einzelne Etappen der Wertschöpfung einen signifikanten Stellenwert erreicht. Mit der Digitalisierung geht zudem eine Verschiebung der Mittelflüsse hin zu kommerziellen, global tätigen Plattformen einher. Die Chancen und Risiken, welche für die Kulturbranche mit der Digitalisierung verbunden sind, wurden bereits in der Kulturbotschaft 2016–2020 dargestellt und gelten unverändert.
Da sich die Megatrends und die damit verbundenen Herausforderungen in den letzten Jahren nicht grundsätzlich geändert haben, ist die Stossrichtung der Kulturpolitik des Bundes fortzusetzen. Die drei bestehenden strategischen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» werden beibehalten und die in der aktuellen Förderperiode eingeführten Massnahmen fortgeführt bzw. weiterentwickelt.
In Bezug auf die Entwicklungen der Digitalisierung ist in der Förderperiode 2021–2024 primär vorgesehen, dass Pro Helvetia wie bisher in allen Disziplinen die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Förderinstrumente regelmässig überprüft und diese gegebenfalls anpasst. Beispielhaft für Entwicklungen in den letzten Jahren sind die verschiedenen Online-Promotionsplattformen zu erwähnen, die von der Stiftung eingerichtet worden sind. Ebenso wird das seit 2016 erfolgreich aufgebaute Programm «Kultur & Wirtschaft» mit den beiden Förderschwerpunkten Design und interaktive Medien (Games) in die regulären Förderaktivitäten integriert. Es ist dabei die Absicht des Bundes, die entsprechenden Massnahmen in der nächsten Förderperiode zu intensivieren, um das grosse Potential an jungen Designerinnen und Designern sowie Gameentwicklerinnen und -entwicklern auf dem Weg zu internationaler Anerkennung zu begleiten. Im Weiteren ist unter anderem geplant, dass das BAK die digitale Erfassung der bedeutenden Werke seiner Museen und Sammlungen fortsetzt (vgl. Ziff. 2.4.2.1) und die von ihm geförderten Filme nach der Erstauswertung der Allgemeinheit online zugänglich macht (vgl. Ziff. 2.3.6.2). Das SNM wird sich verstärkt original digitalem Kulturgut («digitally born») annehmen sowie in den Bereichen Marketing und Kommunikation die digitale Transformation vollziehen (vgl. Ziff. 2.4.1). Die Nationalbibliothek wird den Ausbau ihrer eigenen digitalen Sammlung weiter vorantreiben und ihre Bemühungen für die kooperative Langzeiterhaltung und -verfügbarkeit des schweizerischen digitalen Kulturerbes fortführen (vgl. Ziff. 2.4.3).
Die weitgehende inhaltliche Kontinuität ist mit einzelnen Akzentuierungen in der nächsten Förderperiode verbunden. Die entsprechenden Änderungen sind in Kapitel 2 im Detail beschrieben. Zur besseren Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit werden die Änderungen mit Mehrmittelbedarf gegenüber der Kulturbotschaft 2016–2020 nachfolgend gebündelt entlang der kulturpolitischen Handlungsachsen ausgewiesen.
1.4.2.1 Entwicklungen «Kulturelle Teilhabe»
Die Handlungsachse «Kulturelle Teilhabe» der Kulturpolitik des Bundes wird in der Förderperiode 2021–2024 wie folgt weiterentwickelt:
– Musikalische Bildung (BAK): Das Programm «Jugend und Musik» wurde ab 2016 erfolgreich eingeführt. Es soll verstärkt werden, um die hohe Nachfrage zu decken. Bisher noch nicht umgesetzt wurde der Verfassungsauftrag in Bezug auf die Förderung musikalischer Talente. In Zusammenarbeit mit den Kantonen und Musikorganisationen (insbesondere Musikschulen und Musikhochschulen) soll ab 2021 eine spezifische musikalische Talentförderung eingeführt werden. Gestützt auf die Vergabe von «Talentkarten» (analog zum Sportbereich) sollen schweizweit rund 1 000 Musiktalente gefördert werden.
– Chancengleicheit für Frauen und Männer im Kulturbereich (BAK und Pro Helvetia): Ziel der Kulturpolitik des Bundes ist eine angemessene Vertretung der Geschlechter in allen relevanten Bereichen (Ausbildung, Subventionierung, Programmierung, Vertretung in Kulturinstitutionen usw.) sowie entsprechende Förderinstrumente. Um den konkreten Handlungsbedarf festlegen zu können, sind in der nächsten Förderperiode vertiefte statistische Erhebungen vorgesehen.
– Kunstvermittlung (Pro Helvetia): Die Förderung der Kunstvermittlung wird inhaltlich erweitert mit dem Ziel, eine verstärkte Förderung der kritischen Reflexion über das zeitgenössische Kunstschaffen zu etablieren. Zusammen mit Partnerinstitutionen (Hochschulen, Kulturinstitutionen, Verbände, Medien usw.) soll mit modellhaften Projekten die kritische Kunst- und Kulturreflexion gestärkt und dabei insbesondere die Bedeutung neuer Medien (digitales Schreiben und Publizieren) berücksichtigt werden.