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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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Kulturförderung des Bundes (Pro Helvetia) gilt es, die Potentiale zwischen den Bereichen Kunst, Technologie und Wissenschaft gezielt zu nutzen. Hierzu wird die Einrichtung von spezifischen Förderinstrumenten angestrebt. Auch sollen gemeinsam mit Partnerinstitutionen aus Kultur, Forschung und Industrie neue Möglichkeiten der Mitwirkung von Nutzerinnen und Nutzern an Kreations- und Entscheidungsprozessen erprobt werden.
Einkommenssituation und Entschädigung von Kulturschaffenden: Die Einkommenssituation vieler Kunstschaffender ist trotz erfolgreicher Arbeit ungenügend. Zu wenige hauptberuflich arbeitende Kunstschaffende erhalten für ihre insbesondere in institutionellen Kontexten (Kunstausstellungen, Lesungen in Literaturhäusern usw.) erbrachten Leistungen angemessene Entschädigungen. Grund dafür ist die systembedingte Praxis ungeregelter Arbeitsverhältnisse. Zwar gibt es verschiedene Honorar- oder Gagenempfehlungen von spartenspezifischen Interessensgemeinschaften, jedoch werden diese von Veranstaltern nicht oder nur teilweise umgesetzt. Auch in Zukunft soll im Kulturbereich ein freier Markt zwischen Angebot und Nachfrage bestehen. Jedoch wird der Bund dort, wo er Finanzhilfen spricht, künftig auf eine angemessene Entschädigung der Kulturschaffenden hinwirken. BAK und Pro Helvetia werden deshalb ab 2021 ihre Finanzhilfen mit der Bedingung verbinden, dass die Finanzhilfeempfänger die Richtlinien der relevanten Branchenverbände zur Entschädigung von Kulturschaffenden einhalten. Ausnahmen von diesem Grundsatz können sich in begründeten Fällen rechtfertigen (z. B Kleinproduktionen von Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern). Wo es derzeit keine Empfehlungen der Branchenverbände gibt (z. B. Visuelle Künste), werden BAK und Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit der Szene sowie mit den interessierten Kantonen und Städten eine Praxis zur Angemessenheit der Entschädigung entwickeln.
Unterstützung von Mitwirkenden in künstlerischen Prozessen: Der zeitgenössische Kulturbetrieb kennt neben dem künstlerischen Autor im engeren Sinne eine Reihe von begleitenden Tätigkeiten und Funktionen, die für das Gelingen eines künstlerischen Prozesses unabdingbar sind wie etwa Kuratorinnen, Lektoren, Dramaturginnen, Mentoren, Diffusionsmanager usw. Die Herausforderung für die Kulturförderung des Bundes besteht darin, auch diesen Tätigkeiten, die sich zugunsten des künstlerischen Schaffens und seiner Verbreitung auswirken, eine angemessene Unterstützung zukommen zu lassen. Ab 2021 wird die Förderung des Bundes vermehrt Funktionen und Tätigkeiten berücksichtigen, welche den kreativen Prozess und die Verbreitung der künstlerischen Werke massgeblich mitprägen, auch wenn sie über eine enge Definition von Kunstschaffenden hinausgehen.
2.1.3 Verbreitung, Promotion und Austausch im Inland
Für ein aktives Kulturleben und die vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen und mit anderen Kulturen ist die Verbreitung und Promotion von Kunst und Kultur im Inland zentral. Der kulturelle Austausch zwischen den verschiedenen Landesteilen ist wichtig für die Verständigung in der mehrsprachigen Schweiz und birgt ein grosses Potential für die künstlerische Entwicklung in allen Sparten.
Austausch und Promotion
Die bestehenden Instrumente des Bundes sind traditionell auf die Förderung des kulturellen Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften ausgerichtet. Für den Austausch zwischen kulturellen, regionalen und gesellschaftlichen Gemeinschaften innerhalb der jeweiligen Sprachregionen (z. B. zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen, kulturellen oder demographischen Gruppierungen oder zwischen regionalen und urbanen Kulturräumen) bestehen auf nationaler Ebene hingegen kaum geeignete Fördermassnahmen. Vor diesem Hintergrund wurden in der Finanzierungsperiode 2016–2020 rund 30 Festivals und Veranstaltungen aus allen Landesteilen und Sprachregionen verstärkt darin unterstützt, das Schweizer Kulturschaffen insbesondere in peripheren Regionen zu präsentieren. Es handelte sich um Festivals und Veranstaltungen aus allen Landesteilen und Sprachregionen mit gesamtschweizerischer Bedeutung und Ausstrahlung innerhalb der jeweiligen Sparte, meist ausserhalb der grossen urbanen Zentren gelegen.
Die erwähnte Fördermassnahme für Festivals und Veranstaltungen soll weitergeführt werden. Um den Austausch zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen und kulturellen Gruppen künftig auch vermehrt innerhalb einer Sprachregion fördern zu können, will der Bund (Pro Helvetia) darüber hinaus prüfen, ob gemeinsam mit interessierten Städten und Kantonen spartenspezifische interregionale Netzwerke initiiert werden können, die zur verbesserten Verbreitung von künstlerischen Werken beitragen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Musik, Tanz und Theater, in denen die vorhandenen Potentiale noch wenig ausgeschöpft werden.
Volkskultur
Im Rahmen des Inlandaustausches unterstützt der Bund (Pro Helvetia) die Schweizerische Volkskultur. Im Vordergrund stehen dabei Projekte, die sich in innovativer Weise mit der Tradition auseinandersetzen und die für die Weiterentwicklung der Schweizer Volkskultur von Bedeutung sind. Grössere Vorhaben können direkt von Pro Helvetia unterstützt werden, kleinere durch den «Volkskulturfonds Pro Helvetia», der im Auftrag der Stiftung von der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz und Liechtenstein (IGV) verwaltet wird. Um die spezifischen Bedürfnisse der Volkskultur besser berücksichtigen zu können, wurden in der Förderperiode 2016–2020 die Vergabekriterien des «Volkskulturfonds» überarbeitet und die zur Verfügung gestellten Mittel erhöht. Durch eine laufende Überprüfung und Anpassung der Vergabekriterien soll in Zusammenarbeit mit der IGV auf die sich verändernden Anforderungen volkskultureller Entwicklungen reagiert werden.
Interkulturalität
Im Rahmen der Handlungsachse «Kulturelle Teilhabe» setzte sich die Stiftung Pro Helvetia in der Förderperiode 2016–2020 mit den Herausforderungen der interkulturellen Gesellschaft und deren Auswirkungen auf den professionellen Kulturbetrieb auseinander. Zu diesem Zweck hat Pro Helvetia in Abstimmung mit Städten und Kantonen ein Konzept mit verschiedenen Massnahmen entwickelt, welche die Kulturakteure für die Thematik und ihre Herausforderungen sensibilisieren, Netzwerke aufbauen sowie konkrete Förderaktivitäten und Pilotprojekte umsetzen. Herausforderungen bestehen dabei auf drei Ebenen:
– Strukturelle Defizite des Kulturbetriebs: Dem Kulturbetrieb mangelt es an Erfahrung und Kompetenzen im Umgang mit den Auswirkungen der interkulturellen Gesellschaft. Gezielte Fördermassnahmen sollen institutionelle Prozesse der interkulturellen Sensibilisierung und Öffnung fördern (Personal, Programm, Kommunikation, Zielpublika usw.) und die Entwicklung von interkulturellen Kompetenzen unterstützen.
– Mangelnder Erfahrungsaustausch: Der Austausch über den Umgang mit dem Thema findet unter Kulturakteuren und Förderern aus verschiedenen Gründen nicht oder nicht ausreichend statt. Der Bund (Pro Helvetia) trägt zu einer praxisnahen kulturförderpolitischen Debatte im Bereich Diversität bei und fördert die Unterstützung von geeigneten Instrumenten, Austauschformaten und Netzwerken.
– Mangelnde Durchlässigkeit des Fördersystems: Die Förderung der kulturellen Partizipation von Menschen mit Migrationserfahrung und die Auseinandersetzung mit ihrem kulturellen Potential ist im öffentlichen Fördersystem noch nicht ausreichend berücksichtigt. Der Bund setzt sich deshalb verstärkt für die Förderung von Pilotprojekten und Instrumenten zum Umgang mit dem Thema Interkultur ein.