Vorlage

Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 29Fedlex · Vorlage

2.3.6.2 Filmkultur

Ausgangslage und Herausforderungen

Der Bund fördert im Bereich der Filmkultur erstens Organisationen, die zur Promotion des Schweizer Films an Filmfestivals im In- und Ausland beitragen, sowie zweitens Institutionen, welche die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für das Medium Film zum Ziel haben. Drittens werden Filmpublikationen und die Weiterbildung der Filmschaffenden unterstützt. Der Bereich der Filmkultur umfasst auch die Unterstützung der wichtigsten Schweizer Filmfestivals. Zur Filmkultur gehört ferner die Ausrichtung des Schweizer Filmpreises in Zusammenarbeit mit der SRG SSR und den Städten Zürich und Genf sowie dem Kanton Genf. Der Bereich Filmkultur wurde für die Periode der Kulturbotschaft 2016–2020 über vierjährige Leistungsvereinbarungen gesteuert. Die Förderung von Einzelprojekten wurde infolge des Stabilisierungsprogramms des Bundes eingestellt.

Es stellen sich im Bereich der Filmkultur folgende Herausforderungen:

– Die zunehmende Medien- bzw. Unternehmenskonzentration und neue Finanzierungsmodelle haben die bisherigen, nicht gewinnorientierten Organisationsstrukturen insbesondere von Filmfestivals verändert. Die inhaltliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Filmfestivals muss auch in Zukunft eine Fördervoraussetzung bleiben.

– Die Entwicklung des Filmkonsums über verschiedene Plattformen stellt die Filmvermittlung für Kinder und Jugendliche sowie für weitere Zielgruppen vor Herausforderungen.

Ziele und Massnahmen

Die bisherigen Fördermassnahmen werden mit punktuellen Anpassungen in der Periode 2021–2024 weitergeführt. Den vorstehend dargestellten Herausforderungen soll wie folgt begegnet werden:

– Die Rahmenbedingungen der Förderung von Filmfestivals sind so anzupassen, dass Gewinne aus subventionierten Tätigkeiten ausschliesslich für den festgelegten Förderzweck verwendet werden können (vgl. Ziff. 3.2).

– Der Bereich der Filmvermittlung für Kinder und Jugendliche sowie weiterer spezifischen Zielgruppen wird in die Strategie des BAK zur kulturellen Teilhabe eingebunden und mit den Kantonen koordiniert. Bei der Erarbeitung der Förderkriterien werden die neuen digitalen Konsumgewohnheiten berücksichtigt.

2.3.6.3 Filmerbe der Schweiz

Ausgangslage und Herausforderungen

Die Erhaltung des Schweizer Filmerbes gehört zu den Kernaufgaben des Bundes. Damit auch künftige Generationen einen Zugang zum Schweizer Filmerbe erhalten können, fördert der Bund seit über sechzig Jahren die Stiftung Cinémathèque Suisse (Cinémathèque) mit Sitz in Lausanne und dem Archivstandort in Penthaz. Die Sammlung der Cinémathèque gehört zu den weltweit bedeutendsten Filmarchiven. Ihre historischen Bestände umfassen zum grossen Teil analoge Filmrollen. Seit 2012 kommen rein digital produzierte Filme dazu. Zu den Grundaufgaben der Cinémathèque gehören die Sammlung, Erhaltung, Erschliessung und Vermittlung von nationalen und internationalen Filmen mit Bezug zur Schweiz (Helvetica). Ein entsprechendes Sammlungskonzept mit klarer Priorisierung auf Helvetica wurde in der Förderperiode 2016–2020 erstellt.

Die Periode 2016–2020 umfasst in finanzieller Hinsicht neben den ordentlichen Betriebsbeiträgen des Bundes eine Zusatzfinanzierung (7,2 Millionen Franken) für die Umsetzung eines digitalen Filmarchivs der Cinémathèque. Aufgrund der weltweiten Umstellung auf digitale Filmproduktion ab 2012 wurde eine neue digitale Infrastruktur unumgänglich. Dank diesem Archiv kann die Archivierung von digitalen Filmen und der Zugang zum Filmerbe auch in Zukunft sichergestellt werden.

Dem Bund stellen sich im Bereich des Filmerbes folgende Herausforderungen:

– Der Umgang mit dem Filmerbe wird aufgrund der Digitalisierung immer anspruchsvoller, weil einerseits die Anzahl der hergestellten Filme sowie der Datenmengen exponentiell zugenommen haben. Das Risiko von Datenverlusten ist gegenüber dem analogen Film gestiegen. Andererseits müssen auch die analogen fotochemischen Filmbestände weiterhin gepflegt werden. Die schiere Menge an digitalem Material und die Begrenzung der finanziellen und personellen Ressourcen stellt die Archivare vor schwierige Herausforderungen.

– Aktuell verfügen die Filmarchive noch über keine gefestigten Standards, um digitale Filminformationen über mehrere Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte zu konservieren. Filme im analogen Format (Filmrollen) mit einer Haltbarkeit von weit über 100 Jahren gelten deshalb heute noch als die sicherste, aber kurzfristig kostspieligste Art der Aufbewahrung. Die digitale Langzeitarchivierung von Filmen steht noch am Anfang der Entwicklung und erfordert eine klare Strategie.

– Der Zugang zu Filmen für die breite Öffentlichkeit ist eine weitere Herausforderung. Filme sind nach Abschluss der Auswertung häufig nur schwer aufzufinden.

Ziele und Massnahmen

Die bisherigen Fördermassnahmen werden mit punktuellen Anpassungen in der Periode 2021–2024 weitergeführt. Den vorstehend dargestellten Herausforderungen soll wie folgt begegnet werden:

– Die Cinémathèque muss ihre Sammlung kontinuierlich digitalisieren, um den Zugang zu den Filmen für die verschiedenen Zielpublika (Öffentlichkeit, Schulen, Forschung usw.) zu verbessern. Aufgrund der Menge an Filmen muss die Digitalisierung von der Cinémathèque nach klaren Kriterien durchgeführt werden, namentlich nach der Dringlichkeit des Zerfalls und der Nachfrage. Dabei sind auch die fotochemischen Bestände im Rahmen der gleichen Priorisierungen zu pflegen. Die Cinémathèque passt ihr Sammlungskonzept den neuesten Standards und technischen Entwicklungen entsprechend an.

– Im Bereich der Langzeitarchivierung bemüht sich die Cinémathèque um die Sicherstellung von nachhaltigen Standards, die einen gewissen Investitionsschutz für die Bundesbeiträge bieten. Die gesetzlichen Grundlagen sind anzupassen, damit Filme, die massgeb- lich mit Bundesmitteln hergestellt wurden, auch nach der Erstauswertung für die Öffentlichkeit zugänglich sind (vgl. Ziff. 3.2).

– Bei der Restauration von Filmen ist aufgrund der grossen Anzahl von Filmen und limitierten Ressourcen eine Priorisierung im Rahmen des Sammlungskonzeptes unumgänglich. Dabei soll auch das in der Schweiz vorhandene Restaurationswissen genutzt bzw. verstärkt werden.