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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten

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der Arbeitsgruppe «Museumspolitik» des Nationalen Kulturdialogs geprüft und verworfen, da Betriebsbeiträge gegenüber Projektbeiträgen schwieriger mit Drittmitteln zu finanzieren sind.

Neben den Betriebsbeiträgen richtet der Bund im Museumsbereich zwei weitere Arten von Finanzhilfen aus: Mit Beiträgen an die Versicherungsprämien unterstützt der Bund Drittmuseen bei der Versicherung von Leihgaben für bedeutende Ausstellungen. Aufgrund der Wertsteigerung von herausragenden Kunstwerken wurden die Versicherungsprämien für viele Museen in den letzten Jahren zu einer erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastung. Das BAK hat die Praxis der Vergabe von Beiträgen an Versicherungsprämien im Rahmen eines Berichtes vom 22. Dezember 2016 zuhanden der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) geprüft.25 Der Bericht kommt zum Schluss, dass das aktuelle Modell zielführender ist als die Einführung einer Staatsgarantie und daher weitergeführt werden soll.

Projektbeiträge dienen der Erhaltung des kulturellen Erbes, wobei die unterstützte Thematik vom Bund periodisch festgelegt wird. In der vergangenen Kulturbotschaft wurden damit Projekte unterstützt, die der Abklärung und Publikation der Provenienzen von Kunstwerken dienen, insbesondere im Bereich der NS-Raubkunst.

Ziele und Massnahmen

Die Betriebsbeiträge an die Museen und Sammlungen Dritter sollen auch für die Folgeperiode öffentlich ausgeschrieben werden, allenfalls mit leichten Anpassungen der Förderkriterien. Die Ausschreibung erfolgt im Jahr 2020 mit Wirkung ab 2023. Die Beiträge an Versicherungsprämien werden für die Periode 2021–2024 erneut ausgeschrieben. Ebenso die Projektbeiträge, wobei bei Letzteren zu prüfen sein wird, ob die Thematik der Provenienzforschung für die ganze Förderperiode beizubehalten ist.

2.4.2.3 Betriebsbeiträge an Netzwerke Dritter

Ausgangslage und Herausforderungen

Mit Betriebsbeiträgen an die Netzwerke Dritter fördert der Bund Kompetenzzentren, die seit 2018 wie folgt definiert werden: Ein Netzwerk erbringt national und international anerkannte Expertiseleistungen zu Gunsten anderer Kulturinstitutionen in den Bereichen Erschliessung, Erhaltung oder Vermittlung des kulturellen Erbes. Die Tätigkeit eines Netzwerkes muss gesamtschweizerisch ausgerichtet sowie national und international vernetzt sein.

Die vom Bund auf dieser Basis aktuell unterstützten Netzwerke umfassen den Verband der Museen der Schweiz (unterstützt seit 2014), den Schweizer Museumspass (unterstützt seit 2014) und das Alpine Museum der Schweiz (als Netzwerk unterstützt seit 2019). Dazu kommen die vom Bund geförderten Netzwerke im Bereich des audiovisuellen Erbes: Es handelt sich um den Verein Memoriav (unterstützt seit 2010), die SAPA (unterstützt vom BAK seit der Fusion 2017, wobei bereits die Vorgängerinstitutionen – das Schweizerische Tanzarchiv und das Schweizerische Theaterarchiv – vom Bund unterstützt wurden) und die Schweizerische Stiftung für die Photographie (Fotostiftung, vom Bund unterstützt seit ihrer Gründung 1971).

Für die vom Bund unterstützten Netzwerke im Bereich des audiovisuellen Erbes (Memoriav, SAPA und Fotostiftung) stellen sich folgende Herausforderungen:

– Digitalisierung und Zugang: Beim audiovisuellen Erbe erfordert insbesondere der Bereich der digitalen Archivierung neue Fachkompetenzen, um das bedeutende Erbe besser zu erschliessen und der Öffentlichkeit im In- und Ausland zugänglich zu machen.

– Langzeitarchivierung: Die Institutionen im Bereich des audiovisuellen Erbes werden in den kommenden Jahren mit Fragestellungen zur digitalen Langzeitarchivierung konfrontiert sein. Diese Fragestellungen betreffen die Bereiche Auswahl, Technik und Finanzierung.

– Sammlung: Es gilt, die Sammlungen gezielt und unter Berücksichtigung der beschränkten Ressourcen zu entwickeln und zu pflegen.

– Institutionelle Zusammenarbeit: Der Umgang mit dem audiovisuellen Erbe erfordert eine intensive Zusammenarbeit mit weiteren spezialisierten Institutionen.

Ziele und Massnahmen

Der Bund wird in der Periode 2021–2024 die bis anhin geförderten thematischen Netzwerke weiterhin unterstützen. Neu ist die Unterstützung des Verbandes «Bibliosuisse» ab 2021 geplant, da dieser eine wesentliche Rolle beim Setzen von Standards im Bereich des Bibliothekswesens sowie der Vernetzung spielt. Das Förderungskonzept ist an den neuen Netzwerkbegriff anzupassen und die Leistungsvereinbarungen mit den Finanzhilfeempfängern sind entsprechend auszugestalten. Für die Netzwerke des audiovisuellen Erbes wird eine eigene Förderkategorie geschaffen. In diesem thematischen Bereich wird der Bund weiterhin den Verein Memoriav, SAPA und die Fotostiftung unterstützen. Für Netzwerke des audiovisuellen Erbes gelten insbesondere die folgenden Ziele und Massnahmen:

– Digitalisierung und Zugang: Es gilt die digitalen Fachkompetenzen zu stärken und eine kohärente Zugangspolitik im Sinne einer möglichst weitgehenden «Teilhabe für Alle» der vom Bund unterstützten Sammlungsinstitutionen zu erarbeiten.

– Langzeitarchivierung: Durch geeignete Massnahmen ist die Langzeitarchivierung des audiovisuellen Erbes zu gewährleisten. Dabei ist insbesondere die Abstimmung mit den weiteren in diese Thematik involvierten Institutionen sicherzustellen.

– Sammlung: Der Sammlungsauftrag ist aufgrund von einheitlichen Kriterien auf Helvetica zu fokussieren. Die Archivierung von analogen Dokumenten muss inhaltlich priorisiert werden. Bei der Fotostiftung ist sodann die Neuorganisation und Restrukturierung der heutigen Räumlichkeiten notwendig, zumal das Archiv bereits heute Kapazitätsprobleme hat und absehbar ist, dass in den kommenden Jahren bedeutende Bestände der Fotostiftung übergeben werden.

– Institutionelle Zusammenarbeit: Die Netzwerke arbeiten mit in- und ausländischen Institutionen zusammen, damit die bestmöglichen Sammlungs-, Bewahrungs- und Vermittlungspraktiken ressourcenschonend erarbeitet und weiterentwickelt werden können.

Die Neuaufnahme von «Bibliosuisse» zu den vom Bund geförderten Netzwerken ab 2021 und der zusätzliche Finanzbedarf der Fotostiftung im Bereich der Räumlichkeiten und der analogen Archivierung führen dazu, dass die beschränkten finanziellen Mittel im Bereich der Netzwerke umverteilt werden müssen.

25 Bericht des BAK vom 22. Dezember 2016 zuhanden der WBK-S zur Prüfung einer «Staatsgarantie» des Bundes für Kunstwerke im Leihverkehr zwischen Museen: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Museen, kulturelle Institutionen, Sammlungen > Aktuelles