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Vernehmlassung 2019/42: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021-2024 (Kulturbotschaft) · 72 Seiten
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1 Zahlungsrahmen KFG
Bedeutung für die vom Der Zahlungsrahmen umfasst neun Kredite zu sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Die Bedeutung und die Bund angestrebten Ziele angestrebten Ziele der verschiedenen Kredite sind umfassend in Ziffer 2 dargestellt. Die im Zahlungsrahmen ent-
haltenen Kredite bzw. Aufgaben leisten einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der folgenden Ziele der Kulturpolitik des Bundes:
– Erhaltung der materiellen und immateriellen Kulturgüter in der Schweiz («Museen, Sammlungen, Netzwerke Dritter» sowie «Anlässe und Projekte»).
– Förderung eines vielfältigen und qualitativ hochstehenden Kulturangebots («Preise, Auszeichnungen, Ankäufe», «Literaturförderung», «Kulturelle Organisationen» sowie «Preise und Anlässe»).
– Kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungsschichten («Kulturelle Teilhabe», «Musikalische Bildung», «Leseförderung» sowie «Jenische und Sinti»).
Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung der Finanzhilfen sind im KFG, in der Vollzugsverordnung Steuerung zum KFG sowie in mehreren Förderungskonzepten des EDI geregelt. In einzelnen Bereichen bestehen verbindliche
Höchstbeträge.
Verfahren der Beitrags- Mit Ausnahme der Betriebsbeiträge an Netzwerke sowie den Auszeichnungen («Grand Prix») werden alle Finanzgewährung hilfen auf Gesuch hin gewährt. Die Ausrichtung erfolgt gestützt auf eine Verfügung oder auf eine Leistungsverein-
barung.
2 Zahlungsrahmen Film
Bedeutung für die vom Die Filmförderung des Bundes basiert auf drei Pfeilern: Förderung von Filmproduktion, Filmkultur sowie Filmer-Bund angestrebten Ziele be. Die drei Pfeiler erlauben es dem Bund, den Schweizer Film über den ganzen Lebenszyklus – von der Produkti-
on über die Verbreitung bis zur Konservierung – zu unterstützen. Eine nahtlose Filmförderung durch den Bund ist notwendig, um qualitativ hochstehende Schweizer Filme zu produzieren, den Marktanteil des Schweizer Films im international hart umkämpften audiovisuellen Umfeld zu halten und den Schweizer Film für die kommenden Generationen zu erhalten. Ohne die Filmförderung des Bundes wäre die Qualität und Angebotsvielfalt des Schweizer Filmschaffens nicht gewährleistet. Kinofilme sind für die Identität eines Landes von prägender Bedeutung.
Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung der Finanzhilfen im Filmbereich sind im FiG und der Voll-Steuerung zugsverordnung zum FiG geregelt. In der Regel darf der Bundesbeitrag in der Filmproduktion maximal 50 Prozent
der Gesamtkosten des fraglichen Projekts betragen.
Verfahren der Beitrags- Die Finanzhilfen werden auf Gesuch hin gewährt. Die Ausrichtung erfolgt gestützt auf eine Verfügung oder auf gewährung eine Leistungsvereinbarung.
3 Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer
Bedeutung für die vom Mit Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG werden Projekte zum Schutz und Erhalt besonders gefährdeter bewegli-Bund angestrebten Ziele cher Kulturgüter unterstützt. Prioritär sind dabei Projekte in Staaten, welche durch eine bilaterale Vereinbarung
gestützt auf Artikel 7 KGTG mit der Schweiz verbunden sind. Die Förderung ist notwendig, damit Kulturgüter, die insbesondere durch Konflikte bedroht sind, vor der Zerstörung bewahrt werden können.
Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung der Finanzhilfen zur Erhaltung des kulturellen Erbes sind im Steuerung KGTG sowie in der Vollzugsverordnung zum KGTG geregelt. Die Finanzhilfen können maximal 50 Prozent der
Gesamtkosten des fraglichen Projekts betragen.
Verfahren der Beitrags- Die Finanzhilfen werden auf Gesuch hin gewährt. Die Ausrichtung erfolgt gestützt auf eine Verfügung
gewährung
4 Rahmenkredit Baukultur
Bedeutung für die vom Die Finanzhilfen im Bereich Baukultur gliedern sich in zwei Themenfelder:
Bund angestrebten Ziele Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekt werden im Verbund mit den Kantonen gewährt. Ohne Beiträge
der öffentlichen Hand wäre es vielen Eigentümern nicht möglich, historische Gebäude sachgerecht restaurieren und dokumentieren zu lassen. Die langfristige Erhaltung des baulichen Erbes der Schweiz wäre gefährdet.
Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung, Vermittlung und Baukultur ermöglichen es dem Bund, gezielt Tätigkeiten und Projekte gesamtschweizerischer Tragweite zu unterstützen, die der Bevölkerung unter anderem das baukulturelle Erbe vermitteln.
Materielle und finanzielle Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung der Finanzhilfen im Bereich der Baukultur sind im NHG sowie Steuerung in der Vollzugsverordnung zum NHG geregelt. Für Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte sind
Höchstsätze vorgesehen. Der Bundesbeitrag ist an eine angemessene Mitfinanzierung der Kantone und Gemeinden gebunden. Bei Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung, Vermittlung und Baukultur übernimmt der Bund in der Regel maximal 50 Prozent der Projektkosten.
Verfahren der Beitrags- Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte werden einerseits im Rahmen von Programmvereinbarungen gewährung mit den Kantonen und andererseits im Einzelfall auf Gesuch hin gewährt und durch Verfügung ausgerichtet. Fi-
nanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung, Vermittlung und Baukultur werden auf Gesuch hin gewährt und durch Verfügung oder in Form einer Leistungsvereinbarung ausgerichtet.