Vorlage 1b
Vernehmlassung 2019/43: Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und über seine Umsetzung (Änderung des Seeschifffahrtgesetzes) sowie Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt · 106 Seiten
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Öffnung der Ladeluken und zum Zwecke der Durchführung von Messungen der Dampfkonzentration sowie beim Ansprechen der Sicherheitsventile;
p) "Befrachter": die Person, die den Beförderungsauftrag erteilt hat;
q) "Frachtführer": eine Person, die es gewerbsmäßig übernimmt, die Beförderung
von Gütern auszuführen;
r) "Ladungsempfänger" die Person, die berechtigt ist, das Ladungsgut in Empfang
zu nehmen.
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