Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/44: Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung. Automatische Erkennung von Kontrollschildern · 9 Seiten
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5.2 Vernehmlassungrecht
Die Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung fällt nicht unter Artikel 3 Absatz 1 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005 (VlG; SR 172.061); eine Vernehmlassung ist nicht zwingend. Wegen der grossen Zahl der Einsatzmöglichkeiten von Messmitteln für die automatische Erkennung von Kontrollschildern im Strassenverkehr hat sich das EJPD entschieden, dennoch eine Vernehmlassung durchzuführen (Art. 3 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 Bst. b VlG).