Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/47: Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz) · 23 Seiten

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deutung sind und "Planung" und "Eigentum im Untergrund" nur eine geringe Bedeutung für den LKCH haben. Für GR suggerieren die genannten Beispiele aus dem Ausland, dass in der Schweiz ohne LKCH katastrophale Verhältnisse herrschen würden. Er glaubt nicht, dass die Hälfte der Kantone eine Bundesregelung begrüssen würden, einfach weil sie noch keine rechtliche Bestimmung zum LK haben. Für LU weisen die Beispiele aus dem Ausland keine Vorteile aus.

Parteien

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Dachverbände und interessierte Organisationen

Der HEV möchte wissen, welche Städte individuelle LK kennen. SVGW weist darauf hin, dass eine rechtlich verbindliche Auskunft über die Lage nicht der LKCH sondern nur die Werkeigentümer liefern können. Er findet, dass Zugang und Schutz von Daten des LKCH für die Werkeigentümer von essentieller Bedeutung sind und "Planung" und "Eigentum im Untergrund" nur eine geringe Bedeutung für den LKCH haben.

Kap. 2, Herausforderungen

Kantone

BS stellen sich wesentliche Fragen zu Verantwortungen und Rollen in Bezug auf die Haftung. Zudem fehlen Aussagen zu einem transparenten Qualitätsmanagement. Für BL, GE, NE, TI ist der LK in 3D zu konzipieren. Die bestehende SIA Norm 405 ist deshalb zu überarbeiten. Für GE ist die Unabhängigkeit des Systems nicht gegeben, da die SIA Norm 405 von einer privaten Organisation stammt. Für NE und TI ist die BIM-Kompatibilität wichtig. ZG vermisst Hinweise dazu, wie zu verfahren ist,

wenn ein Werkbetreiber seine Leitungsinformationen nicht oder unvollständig weitergibt.

Parteien

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Dachverbände und interessierte Organisationen

GEO+ING merkt an, dass nicht nur kleinere Gemeinden und Werke sondern auch Genossenschaften, Korporationen und Private bei der Erfassung an ihre Grenzen stossen werden. Für swisscom ist die Haftungsfrage zu klären, sollten dem LKCH gewisse Rechtwirkungen zukommen. Ebenso ist zu klären, ob dem Datenherr des jeweiligen Geobasisdatensatzes Leitungskataster spezialgesetzliche Leistungsschutzrechte zuzuerkennen sind und wie diese mit dem allenfalls bereits bestehenden Urheberrechtsschutz an den Leitungsdaten in Einklang gebracht werden können. Dem SVGW stellen sich wesentliche Fragen zu Verantwortungen und Rollen in Bezug auf die Haftung. Zudem fehlen Aussagen zu einem transparenten Qualitätsmanagement.

Kap. 3, Vision

Kantone

ZG unterstützt die Vision, welche ähnlich bzgl. ihrem kantonalen LK ist.

Parteien

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Dachverbände und interessierte Organisationen

economiesuisse wünscht, dass ganze Prozesse innerhalb der Verwaltung umfassend neu gedacht werden.

Kap. 4, Strategische Stossrichtungen

Kantone

LU befürchtet, dass mit dem LKCH existierende, gut funktionierende und kostengünstige LK-

Lösungen gefährdet werden. Die aktuellen Anstrengungen von Kantonen, Gemeinden und Werkbetreibern werden ungenügend berücksichtigt. NW, OW, UR unterstützen die Stossrichtungen Informationsbeschaffung, Prozessunterstützung und Digitalisierung/E-Government unter Berücksichtigung von Kosten/Nutzen.

Ergebnisbericht für "Bericht Vision, Strategie und Konzept LKCH" 7/23