Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/47: Bericht über Vision, Strategie und Konzept zum Leitungskataster Schweiz (Bericht Leitungskataster Schweiz) · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Parteien
--
Dachverbände und interessierte Organisationen
--
Kap. 5, Zwecke
Kantone
NE merkt an, dass bei der Baubewilligung der LKCH nicht alle notwendigen Informationen liefern kann. SG findet, dass für normale Baustellen ein Leitungskatasterauszug die Bedürfnisse des Baubewilligungsprozesses bereits in der MUSS-Etappe vollständig abdecken sollte.
Parteien
--
Dachverbände und interessierte Organisationen
GEO+ING kann nicht alle Anwendungen bei den aufgeführten Zwecken nachvollziehen.
Kap. 6, Nutzen und Mehrwerte
Kantone
BE, BS, GR stellen in Frage, ob mit dem LKCH hohe Schäden an der Infrastruktur vermieden werden können. Für BE ist der Zusatznutzen abhängig von Menge, Zuverlässigkeit, Qualität und Vollständigkeit der Daten. BS ist kritisch, ob Smart City-Entwicklungen ungehindert von Werkeigentümern auf Daten schützenswerter Infrastruktur zugreifen dürfen und merkt an, dass die beschriebenen Qualitätssteigerungen bei Kantonen, die den LK selbst erstellen, komplexer und ineffizienter werden. NW und OW sehen den grössten Nutzen in der Dienste-basierten Einbindung der Daten überregionaler bzw. nationaler Werke. ZG sieht einen Widerspruch zwischen der geplanten Zugangsberechtigungsstufe B und dem "einfachen Zugang" zum LKCH.
Parteien
FDP wünscht zusätzliche Überlegungen für die Optimierung des LKCH bei der Einführung (bspw. Aktualisierung).
Dachverbände und interessierte Organisationen
SOGI und SVGW stellen in Frage, ob mit dem LKCH hohe Schäden an der Infrastruktur vermieden werden können. SVGW ist kritisch, ob Smart City-Entwicklungen ungehindert von Werkeigentümern auf Daten schützenswerter Infrastruktur zugreifen dürfen und merkt an, dass die beschriebenen Qualitätssteigerungen bei Kantonen, die den LK selbst erstellen, komplexer und ineffizienter werden.
Kap. 7, Grundsätze
Kantone
AI möchte auch vertikal verlaufende Leitungen erfassen und die Nutzung für BIM sicherstellen. Für BE ist zu prüfen, welche privaten Werkeigentümer (Eigentümer von Flurleitungen, Quell- und Brunnenleitungen, lokalen Wärmeverbünden, ZEV usw.) erfasst werden sollen und ob eine Meldepflicht dieser nötig ist. BE findet, dass der Umgang mit dem LKCH massiv verkompliziert wird, wenn die Zugangsberechtigungsstufe B bleibt. Sicherheitsrisiken für wichtige Infrastrukturen bestehen unabhängig vom Zugang zum LKCH, weshalb für die Zugangsberechtigungsstufe A plädiert wird. Für BS ist unklar, wie Werkeigentümer mit analogen Plänen in den LKCH einsteigen und fragt sich, ob es konkrete rechtliche und/oder wirtschaftlich zwingende Gründe gibt, 3D-Daten zu fördern. Der finanzielle Mehraufwand rechtfertigt dies nicht wirklich. FR wünscht eine eingehende Analyse betreffend Zugangsberechtigungsstufe und des minimalen Geodatenmodells auf der Basis SIA405. NE findet es schade, dass nicht ein 3D-Modell direkt auf der Basis aktueller Technologien definiert wird. NW schlägt vor, die Haftungsfrage betreffend die Katasterführung analog kantonalem Geoinformationsgesetzes (analog ÖREB) zu beantworten. Betreffend die von den Werken gelieferten Leitungsinformationen ist schweizweit eine neue, einheitlich für alle Kantone geltende Regelung zu finden.
SO findet die vorläufige Fokussierung auf 2D zwingend mit der Möglichkeit, später auf 3D umstellen zu können. TG bedauert, dass die Daten nur in 2D zur Verfügung stehen, möchte auf 3D-Daten hinwirken und glaubt, dass es schwierig wird, die Daten redundanzfrei zu halten.
Ergebnisbericht für "Bericht Vision, Strategie und Konzept LKCH" 8/23