Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/58: Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) · 11 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Schweiz ist seit 1975 Vertragsstaat des internationalen Übereinkommens vom 3. März 19731 über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES-Übereinkommen). Das Übereinkommen enthält drei Anhänge mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten, welche durch den internationalen Handel betroffen sind. Dabei wird unterschieden zwischen Arten, die von der Ausrottung bedroht sind (Anhang I), Arten, die gefährdet sind (Anhang II) und Arten, die von einzelnen Vertragsparteien geschützt werden (Anhang III). Bei den Arten, die von der Ausrottung bedroht sind, ist die Ein- und Ausfuhr nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, bei den anderen Arten unterliegt sie der Kontrolle.

Die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen werden im Bundesgesetz vom 16. März 20122 über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) sowie in zwei Verordnungen umgesetzt (Verordnung vom 4. September 20133 über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten [VCITES] und Verordnung des EDI vom 4. September 20134 über die Kontrolle des Verkehrs mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten [CITES-Kontrollverordnung]).

Die vom Parlament am 16. Dezember 2016 angenommene Motion 15.3958 Barazzone «Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz»5 beauftragt den Bundesrat, die strafrechtlichen Sanktionen des BGCITES zu verschärfen. Im Rahmen der dafür notwendigen Gesetzesänderung werden weitere punktuelle Änderungen des BGCITES vorgenommen. Diese betreffen vor allem die Kompetenzen zum Erlass von Einfuhrverboten sowie die Ermächtigung des Bundesrates die Informationen festzulegen, die Personen angeben müssen, welche Exemplare geschützter Arten öffentlich anbieten.

2 Vernehmlassungsverfahren

Am 14. August 2019 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des BGCITES eröffnet. Es dauerte bis am 20. November 2019.

Neben den Kantonen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 62 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.

Insgesamt sind 49 Stellungnahmen eingegangen, davon 23 von Kantonen, 5 von Parteien und 21 von interessierten Kreisen und Organisationen. Die Stellungnahmen können eingesehen werden unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2019 > EDI.

Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen zur Änderung des BGCITES. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.

3 Allgemeine Bemerkungen

Die vorgeschlagenen Änderungen werden von den Vernehmlassungsteilnehmenden überwiegend begrüsst und in der vorgelegten Form unterstützt. Insbesondere haben die Stellung nehmenden Kantone, die Parteien CVP, FDP, GLP und SP sowie die Organisationen DGHT Schweiz, Fachkommission CITES, Fair Fish, FFW, GST, Pro Natura, PUSCH, Regio Centro VSKT, SDAT, WWF, VNPS und VSKT ihre Zustimmung zur Änderungsvorlage erklärt. Sie anerkennen die Wichtigkeit der Verschärfung der Strafbestimmungen sowie der strengeren

1 SR 0.453

2SR 453

3 SR 453.0

4 SR 453.1

5 www.parlament.ch > Ratsbetrieb > curia vista > Motionen