Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten

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zwar im Visa-Informationssystem (VIS) registriert, aber nicht mit den im SIS gespeicherten Abdrücken verglichen. Sie erhält das Visum und schafft es dadurch, wieder in den Schengen-Raum zurückzukehren.

Dank der Interoperabilität zwischen den EU-Informationssystemen werden künftig Identitätsdaten, Daten zu Reisedokumenten und biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) automatisiert abgeglichen und kriminelle Personen, welche falsche Identitäten benutzen, können identifiziert werden. Über das gemeinsame europäische Suchportal (ESP) können dann alle Informationssysteme (in diesem Fall das SIS und das VIS) gleichzeitig und mit nur einer Abfrage konsultiert werden.

Ohne Interoperabilität müsste jedes Mit Interoperabilität werden die Behörden System separat angefragt werden.4 durch eine Abfrage alle Informationssysteme

abfragen können.

Interoperabilität bedeutet also, die EU-Informationssysteme so miteinander zu vernetzen, dass vorhandene Informationen effizienter und gezielter genutzt werden können. Mittels einer Abfrage sollen die berechtigten Behörden künftig über alle für ihre Aufgaben relevanten Informationen verfügen und damit rasch und effizient ein umfassendes Bild einer Person erhalten. Ziel ist, dass die Behörden stets über die relevanten Informationen verfügen können, so dass – in Situationen wie im vorher erwähnten Beispiel kein Visum an eine kriminelle Person ausgestellt wird. Zu diesem Zweck hat die EU zwei Verordnungstexte verabschiedet. Nebst der Schaffung des ESP sollen mit der Interoperabilität auch biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) einer Person mit den Daten anderer Datenbanken automatisiert abgeglichen werden können. Weiter sollen Identitätsdaten und Reisedokumentdaten von Drittstaatsangehörigen in einer gemeinsamen Datenbank gespeichert werden. Schliesslich wird mit den beiden EU-Verordnungen die Möglichkeit geschaffen, Mehrfachidentitäten in den EU-Informationssystemen besser zu erkennen und Identitätsbetrug aufzudecken. Mit der Interoperabilität werden keine neuen Daten erhoben, sondern lediglich

4 Unter «etc.» sind in der Grafik die Informationssysteme und Datenbanken zusammengefasst, zu denen die Schweiz momentan über keinen direkten Zugang verfügt, einen solchen jedoch zurzeit prüft (ECRIS-TCN) oder anstrebt (Europol-Daten, Interpol-Datenbanken).