Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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zusätzliche Funktionen für die bestehenden und zukünftigen Informationssysteme geschaffen. Für die Behörden ändert sich dadurch nichts an den bestehenden Zugriffsrechten auf die zugrundeliegenden Systeme.
Die zwei EU-Verordnungen zur Interoperabilität wurden im Nachgang an die seit 2015 verübten terroristischen Anschläge im Schengen-Raum und die gesteigerten Herausforderungen im Migrationsbereich erarbeitet. Die Weiterentwicklung und der Ausbau der IT-Struktur der EU werden als zentrale Elemente zur Verbesserung der Sicherheit im Schengen-Raum angesehen. Die Interoperabilität der EU-Informationssysteme spielt eine wichtige Rolle bei der Schliessung bestehender Sicherheitslücken. Der erleichterte Datenaustausch zwischen den verschiedenen Informationssystemen soll aber auch schnellere und wirksamere Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen ermöglichen und einen Beitrag zur Bekämpfung der irregulären Migration leisten. So sollen in Zukunft vorhandene Informationen effizienter und gezielter genutzt werden können, was einen grossen Mehrwert für die Arbeit der Grenzkontroll-, Migrations- und Strafverfolgungsbehörden darstellt.
Die zwei EU-Verordnungen wurden der Schweiz am 21. Mai 2019 als Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands notifiziert. Der Bundesrat hat die Notenaustausche zur Übernahme der EU-Verordnungen am 14. Juni 2019 unter Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung gutgeheissen. Die entsprechende Antwortnote wurde der EU am 19. Juni 2019 übermittelt. Ziel dieser Vorlage ist es, die Schengen Weiterentwicklung fristgerecht zu übernehmen und die notwendigen rechtlichen Grundlagen für deren Umsetzung zu schaffen.
1.2 Verhandlungsverlauf
Am 12. Dezember 2017 stellte die EU-Kommission die zwei Verordnungsvorschläge zur Interoperabilität vor, welche gemeinsam die Rechtsgrundlage für die Herstellung der Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenze, Migration und Polizei bilden. Die Diskussionen im Rat der EU dauerten von Januar bis Juni 2018. Besonders intensive Diskussionen fanden zu den folgenden Themen statt:
- Umsetzung: Thematisiert wurden nebst den finanziellen Folgen für die Schen-
gen-Staaten auch die Auswirkungen der Implementierung auf die Personenkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen. Bedenken bestanden insbesondere zur technischen Machbarkeit einer zeitnahen Abfrage in allen interoperablen Systemen während Kontrollen an den Aussengrenzen.
- Personeller Mehrbedarf: Wiederholt traktandiert war der zusätzliche Personal-
aufwand für die Schengen-Staaten und die Zusatzbelastung für bestehende Stellen wie die SIRENE-Büros5.
5 SIRENE steht für «Supplementary Information Request at the National Entries». Jeder am Schengen-System teilnehmende Staat verfügt über ein nationales Büro, welches den Informationsaustausch und die Koordination des Vorgehens im Falle eines SIS-Treffers zuständig ist und rund um die Uhr operationell ist.