Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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- «Variable Geometrie»: Der Begriff der variablen Geometrie umfasst die Proble-
matik der Nicht-Teilnahme einzelner Staaten an einem oder mehreren EU-Informationssystemen. Der unterschiedlich ausgeprägte Integrationsgrad führt bei interoperablen Systemen zu unterschiedlichen Abfrageresultaten der interoperablen Zentralsysteme. Betroffen sind vor allem das Vereinigte Königreich und Irland, welche ohne Zugang zu SIS die Funktionalität des Detektors für Mehrfachidentitäten einbüssen, aber auch die Schweiz und andere assoziierte Staaten, aufgrund des eingeschränkten Zugangs zu Europol-Daten oder des fehlenden Zugangs zum Europäischen Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN).
Der COREPER6 definierte am 14. Juni 2018 die Verhandlungsrichtlinien für den Trilog mit dem Europäischen Parlament. Aufgrund von Nachbesserungen am ursprünglichen Kompromisstext hiess der COREPER die geänderten Texte am 12. September 2018 erneut gut und erteilte das Verhandlungsmandat für den Trilog. Der LIBE-Ausschuss7 des Europäischen Parlaments verabschiedete seinen Bericht am 15. Oktober 2018. Der Trilog dauerte von Oktober 2018 bis Februar 2019 und wurde von technischen Meetings und Treffen der JI-Referenten begleitet. In den Trilogverhandlungen standen andere Themen im Vordergrund als zuvor auf Expertenstufe, beispielsweise der Zugriff auf den gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten zu Identifikationszwecken bzw. zu Zwecken der Strafverfolgung oder die Informationspflicht der Staaten via Webportal. Auch die rechtliche Grundlage für eine Abfrage von Interpol Datenbanken als Teil der Interoperabilität war – und bleibt – Gegenstand von Diskussionen. Die offenen Fragen sollen in einem Abkommen zwischen der EU und Interpol geregelt werden. Die Experten der Schweiz haben an allen Sitzungen teilgenommen, konnten technische Fragen klären und ihre Lösungsvorschläge in allen Verhandlungsetappen einbringen.
Am letzten Trilog vom 5. Februar 2019 einigten sich die Rumänische Präsidentschaft und Vertreter des Europäischen Parlaments auf einen Kompromiss betreffend die Verordnungstexte. Die beiden Verordnungstexte wurden am 13. Februar 2019 vom COREPER und am 19. Februar 2019 vom LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlamentes gutgeheissen. Der erzielte Kompromiss wurde vom Plenum des Europäischen Parlaments am 16. April 2019 und vom Ministerrat am 14. Mai 2019 gebilligt. Die formelle Verabschiedung der Verordnungen folgte am 20. Mai 2019 mittels Unterzeichnung des Rechtsaktes durch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Rates der EU. Die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands wurden der Schweiz am 21. Mai 2019 notifiziert.
1.3 Verfahren zur Übernahme der Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands
Gestützt auf Artikel 2 Absatz 3 SAA hat sich die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, alle Rechtsakte, welche die EU seit der Unterzeichnung des SAA am 26. Oktober
6 Ausschuss, der sich aus den Ständigen Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt und für die Vorbereitung der Arbeiten des Rates der EU zuständig ist.
7 Ausschuss des Europäischen Parlaments, der sich mit Fragen zu den Themen bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres beschäftigt.