Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/71: Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Verordnungen (EU) 2019/817 und 2019/818 zur Interoperabilität (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 67 Seiten
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wenn die Anwendung des Rechtsakts innerhalb des Schengen-Raums erst ab einem späteren Datum vorgesehen ist. Dies ist bei einzelnen Zentralkomponenten der EU-Interoperabilitätsverordnungen der Fall, da sie zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt in Betrieb genommen werden und die vollständige Umsetzung nicht vor 2023 geplant ist.
1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 20169 zur Legislaturplanung 2015–2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201610 über die Legislaturplanung 2015–2019 explizit angekündigt.
Die vorliegende Übernahme der Schengen-Weiterentwicklungen leistet aber einen Beitrag zur Umsetzung der Leitlinie 1, Ziel 4 sowie der Leitlinie 3, Ziele 13–15 für die Legislaturperiode 2015-2019. Mit der korrekten, interoperablen Anwendung der verschiedenen EU-Informationssysteme erneuert und entwickelt die Schweiz ihre politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur EU. Die umfassende und zeitnahe Bereitstellung der relevanten Informationen für die zuständigen Behörden trägt zum Ziel der Migrationssteuerung und Verhinderung der irregulären Migration bei. Die Schweiz soll Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vorbeugen und wirksam bekämpfen. Sie soll die inneren und äusseren Sicherheitsbedrohungen kennen und über die notwendigen Instrumente verfügen, um diesen wirksam entgegenzutreten. Die Interoperabilität unterstützt dies, indem sie bestehende Sicherheitslücken schliesst und effizientere Kontrollen an den Aussengrenzen ermöglicht.
Für die Realisierung der Interoperabilität der EU-Informationssysteme ist im Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2021-2023 eine erste Tranche enthalten. Nachdem die aktualisierten Projektmanagementpläne sowie ein Qualitäts- und Risikobericht der betroffenen Projekte vorliegen, wird der Bundesrat die zweite Tranche des Verpflichtungskredites «Weiterentwicklung Schengen/Dublin» freigeben.
Die Übernahme und Umsetzung der EU-Interoperabilitätsverordnungen stehen mit keiner Strategie des Bundesrats in Konflikt. Sie sind angezeigt, um den Verpflichtungen der Schweiz aus dem SAA nachzukommen.
2 Grundzüge der EU-Verordnungen
2.1 Übersicht
Die Interoperabilität schafft keine zusätzlichen Datenbanken, sondern integriert neue Funktionen in existierende und zukünftige Informationssysteme.
Mit den beiden EU-Interoperabilitätsverordnungen werden die folgende vier neuen Zentralkomponenten für die EU-Informationssysteme geschaffen: