Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/76: Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen · 12 Seiten

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16.438 Pa. Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen

Unternehmen

1 Überblick

Die parlamentarische Initiative 16.438 «Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen» fordert, für angemessene Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung von Bundes- und

bundesnahen Betrieben zu sorgen. Nach längerer Beratung stimmt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) dem Vorentwurf und dem dazugehörigen Bericht am 8. November 2019 zu.

Die SPK-N eröffnete am 14. November 2019 die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage. Sie dauerte bis am 28. Februar 2020. Insgesamt gingen 49 Stellungnahmen ein. 21 Vernehmlassungsteilnehmende – 14 Kantone, die Grünen, die SP, die SVP, economisuisse, der SGB, TravailSuisse sowie skyguide – unterstützen die Vorlage betreffend die Festlegung der Obergrenze für das höchste jährlich zulässige Entgelt ganz oder zumindest teilweise. Abgelehnt wird sie von 19 Teilnehmenden – 7 Kantone, die CVP, die FDP, die glp, der SAV, der sgv, CCIF, CP, FER, ICTswitzerland, swico, SwissHoldings und Markus Saurer Industrieökonomie. 13 der Vernehmlassungsteilnehmenden sind explizit der Meinung, dass die Swisscom AG von den vorgeschlagenen Anpassungen auszunehmen ist (zwei Vernehmlassungsteilnehmende haben sich nur zur Situation betreffend Swisscom AG geäussert). Die SRG SSR hat lediglich in eigener Sache Stellung genommen. Die Kantone BE, FR, GL, UR und VS sowie der SSV haben explizit von einer Stellungnahme abgesehen.

Im Rahmen der kritischen Rückmeldungen wird u.a. festgehalten, dass eine einheitliche Obergrenze den Unterschieden zwischen den Unternehmen und Anstalten nicht gerecht wird. Zudem wird von mehreren Vernehmlassungsteilnehmenden vorgebracht, dass nicht der Gesetzgeber, sondern der Bundesrat für die Festlegung der Entlöhnung zuständig ist. Betreffend Swisscom AG wird auf die bereits bestehenden, umfassenden Regelungen des Aktienrechtes bzw. der Verordnung gegen übermässige Vergütung (VegüV; SR 221.331)

verwiesen.

Dem in Umsetzung der parlamentarischen Initiative 18.428 «Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigung ans Topkader» vorgesehenen Verbot von Abgangsentschädigungen stimmen 16 Vernehmlassungsteilnehmende zu, 10 lehnen sie ab. Es haben sich jedoch nicht alle Vernehmlassungsteilnehmenden zu diesem Aspekt der Vorlage geäussert.

2 Ausgangslage

2.1 Einleitung

Am 2. Juni 2016 reichte die damalige Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL) die parlamentarische Initiative 16.438 «Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen» ein. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) gab an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2017 der Initiative mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) anerkannte zwar den Handlungsbedarf, ihr ging die parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat aber zu weit, zudem biete sie zu wenig Flexibilität. Die SPK-S lehnte daher anlässlich ihrer Sitzungen vom 31. März 2017 die Initative mit 12 zu 0 Stimmen bei 1

Enthaltung ab. Im Gegenzug beschloss sie mit 10 zu 3 Stimmen die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative, wonach der Bundesrat den gesetzlichen Auftrag erhält, im Rahmen der Eignerstrategie für die jeweiligen Unternehmen eine Bandbreite für die angemessene Vergütung der Kader festzulegen und durchzusetzen (17.443 Pa.Iv. SPK-S. Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten). Am 29. Juni 2017 entschied die Kommission mit 18 zu 5 Stimmen, an der parlamentarischen Initiative 16.438