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Vernehmlassung 2019/76: Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen · 15 Seiten

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Bundespersonalgesetz Vorentwurf

(BPG)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

I

Das Bundespersonalgesetz vom 24. März 20003 wird wie folgt geändert:

Art. 6a Entgelt und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und

der Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes

1Diese Bestimmung gilt für:

a. das oberste Kader sowie dasjenige Personal, das in vergleichbarer Höhe entlöhnt wird:

1. der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB),

2. von andern Unternehmen und Anstalten des Bundes, die als dezentralisierte Verwaltungseinheiten diesem Gesetz unterstehen oder diese Bestimmung spezialgesetzlich sinngemäss für anwendbar erklären;

b. die Mitglieder des Verwaltungsrates oder eines vergleichbaren obersten Leitungsorgans von Unternehmen und Anstalten nach Buchstabe a;

c. Aufgehoben

1bisDer Bundesrat legt, vorbehältlich einer anderen spezialgesetzlichen Regelung, das höchste jährlich individuell zulässige Entgelt in den einzelnen Unternehmen und Anstalten nach Absatz 1 fest.

AS ...

1BBl 2019 ...

2BBl 2019 ...

3 SR 172.220.1

2019–......