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Vernehmlassung 2019/76: Pa.Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen · 15 Seiten
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Bundespersonalgesetz Vorentwurf
(BPG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
I
Das Bundespersonalgesetz vom 24. März 20003 wird wie folgt geändert:
Art. 6a Entgelt und weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und
der Mitglieder leitender Organe von Unternehmen und Anstalten des Bundes
1Diese Bestimmung gilt für:
a. das oberste Kader sowie dasjenige Personal, das in vergleichbarer Höhe entlöhnt wird:
1. der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB),
2. von andern Unternehmen und Anstalten des Bundes, die als dezentralisierte Verwaltungseinheiten diesem Gesetz unterstehen oder diese Bestimmung spezialgesetzlich sinngemäss für anwendbar erklären;
b. die Mitglieder des Verwaltungsrates oder eines vergleichbaren obersten Leitungsorgans von Unternehmen und Anstalten nach Buchstabe a;
c. Aufgehoben
1bisDer Bundesrat legt, vorbehältlich einer anderen spezialgesetzlichen Regelung, das höchste jährlich individuell zulässige Entgelt in den einzelnen Unternehmen und Anstalten nach Absatz 1 fest.
AS ...
1BBl 2019 ...
2BBl 2019 ...
3 SR 172.220.1
2019–......