Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/10: Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) · 86 Seiten

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1 Grundzüge des Vorentwurfes zur Änderung des Strafgesetzbuches (Vorlage 1)

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Motion 11.3767 Rickli Natalie. Keine unbegleiteten Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte

Die Motion Rickli wurde vom Ständerat am 15. Dezember 2015 abgeändert und vom Nationalrat am 14. Juni 2016 angenommen. Der Bundesrat ist damit beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 64 des Strafgesetzbuches (StGB)1 vorzulegen, so dass unbegleitete Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte ausgeschlossen sind.

1.1.2 Motion 16.3002 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats. Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern

Am 3. März 2016 bzw. 29. September 2016 haben National- und Ständerat die Motion 16.3002 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats angenommen. Mit der Motion wurde der Bundesrat aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Berücksichtigung der Konkordate Kriterien und Mindeststandards für einen einheitlichen Vollzug der Strafen von gefährlichen Tätern festzulegen.

Für die Umsetzung der Motion hat das Bundesamt für Justiz in Zusammenarbeit mit einer Delegation der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Strafvollzugskonkordate und der kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden, einen Bericht2 verfasst, der am 20. November 2018 veröffentlich worden ist.

Die Arbeitsgruppe hat verschiedene Punkte im Zusammenhang mit dem Straf- und Massnahmenvollzug bei gefährlichen Tätern untersucht. Zunächst ging es darum, zu eruieren, ob vier Jahre nach der Veröffentlichung des Berichts zum Postulat Amherd3 weiterhin Unterschiede in der Praxis der verschiedenen Kantone und Konkordate bestehen. In einem zweiten Schritt wurde untersucht, ob diese Unterschiede Schwierigkeiten bereiten. Schliesslich hat die Arbeitsgruppe Lösungen vorgeschlagen, um die von ihr erkannten Defizite zu beheben.

1 SR 311.0.

2 Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 20. November 2018 zur Motion 16.3002 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vom 22. Januar 2016 «Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern» (hiernach: Bericht des BJ zur Motion 16.3002), www.ejpd.admin.ch/dam/data/bj/aktuell/news/2018/2018-11-20/berstraftaeter-d.pdf (Stand: 2.7.2019).

3 Bericht des Bundesamtes für Justiz vom 18. März 2014 in Erfüllung des Postulats 11.4072 Amherd vom 15. Dezember 2011 «Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzuges in der Schweiz», www.bj.admin.ch/dam/data/bj/sicherheit/smv/dokumentation/ber-po-amherd-d.pdf (Stand: 2.7.2019).