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Vernehmlassung 2020/10: Änderung des Strafgesetzbuches und des Jugendstrafgesetzes (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug) · 12 Seiten
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Vorlage 1
Schweizerisches Strafgesetzbuch (Massnahmenpaket Sanktionenvollzug)
Vorentwurf
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates …1,
beschliesst:
I
Das Strafgesetzbuch2 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
In den folgenden Bestimmungen wird der Ausdruck «zuständige Behörde» ersetzt durch «Vollzugsbehörde»: Artikel 63 Absatz 3, 64b Absatz 1, 64c Absätze 1 und 2, 67b Absatz 3, 67c Absätze 4, 5 und 6, 84 Absatz 4, 86 Absätze 1, 2 und 3 sowie 89 Absatz 2.
Einfügen vor dem Gliederungstitel des Zweiten Abschnitts
Art. 41a
Vorbehalt von Das Gericht behält im Urteil Bewährungshilfe gemäss Bewährungshilfe und Artikel 93 und Weisungen gemäss Artikel 94 nach der Weisungen nach Vollzug
einer Freiheitsstrafe endgültigen Entlassung aus dem Vollzug einer
Freiheitsstrafe vor, wenn:
a. der Täter ein Verbrechen begangen hat, durch das er die physische, psychische oder sexuelle Integrität einer anderen Person beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen wollte;
1…
2 SR 311.0
2014–......