Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
Einige Akteure setzen sich dafür ein, dass sich die Höhe der Vergütung nach dem Marktpreis richtet, sei dies der Referenzmarktpreis (BDP, Swisspower, Alpiq, Axpo Holding AG, Eniwa, ESB, EWN,
Repower, Swisscleantech) oder der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (VSE, EKZ). EDU,
Energie Thun, ESB, Alsol und Windpower fordern eine Vergütung gemäss Strompreis in der Grundversorgung. IBK, AEE Suisse und Swiss Small Hydro verlangen eine Vergütung gemäss Referenzmarktpreis für grössere Anlagen und eine Vergütung gemäss Strompreis in der Grundversorgung für kleinere Anlagen. Die SSES schlägt vor, dass sich die Vergütung an den Gestehungskosten von neuen inländischen Kraftwerken orientiert.
GLP, Kantone FR, JU und VS, Eniwa, ESB und Swiss Small Hydro sprechen sich für saisonal
differenzierte Rückliefervergütungen aus.
Falls es keine landesweite Vorgabe für eine Mindestrückliefervergütung gibt, schlägt die SP vor, eine kantonale Kompetenz für eine solche Vorgabe zu schaffen.
Einige Akteure der Strombranche fordern, dass die Vergütungspflicht nur gelten soll, falls der Aufwand für die direkte Vermarktung des Stroms unverhältnismässig gross wäre (VSE, Swisspower, ESB,
Eniwa, EWN, FMV, Repower).
Einige Akteure der Stromwirtschaft schlagen vor, dass die Vergütung nur bis zu einem maximalen Prozentsatz (z.B. 70 %) der Panelleistung bezahlt wird (VSE, Swisspower, Axpo Holding AG, Eniwa, ESB, EWN). Der VSGS fordert eine generelle Limitierung der Einspeiseleistung auf 70 % der Panelleistung.
2.13. Angaben zu serienmässig hergestellten Anlagen, Fahrzeugen und Geräten
Der Kanton SG begrüsst die Neuerungen und beantragt, dass insbesondere Lärmemissionen bei Wärmepumpen zeitnah berücksichtigt werden. Die Kantone TG und SH unterstützen die Ausdehnung der Angaben und fordern dabei die Fokussierung auf die Betriebskosten. Zusätzliche Angaben zur Umweltbelastung lehnen sie ab, da dies die Etikette zu kompliziert mache und die Unterschiede der Modelle zu gering seien. Die Stadt Zürich befürwortet die grössere Flexibilität, insbesondere die Anzeige der Kosteneinsparungen eines effizienten Modells gegenüber einem Referenzmodell. Der SSV unterstützt die Neuerungen und beantragt, dass die CO2-Emissionen mittels kompletter Lebenszyklusanalyse berechnet werden. SP Schweiz und Grüne Schweiz unterstützen die Anpassungen und fordern, dass nebst energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften auch weitere Emissionen über den ganzen Lebenszyklus betrachtet werden sollten (z.B. Luftschadstoffe). Die Umweltverbände (WWF, Greenpeace, Naturfreunde Schweiz und VCS) erachten die grössere Flexibilität als sinnvoll, da dadurch die Möglichkeit geschaffen werde, Emissionen wie Lärm, und Schadstoffe sowie Herstellungs- und Entsorgungsaufwand zu berücksichtigen.
Auch SAFE unterstützt die vorgeschlagenen Neuerungen und empfiehlt, dass nebst energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften auch weitere Emissionen über den ganzen Lebenszyklus betrachtet werden. Der Konsumentenschutz erachtet die grössere Flexibilität als sinnvoll und begrüsst die Möglichkeit, dass auch Emissionen wie Lärm, Schadstoffe sowie Life-Cycle-Daten berücksichtigt werden können. Er merkt an, dass auch nicht energieverbrauchsrelevante Emissionen berücksichtigt werden sollen (Bsp. Luftschadstoffe) und fordert, dass zudem auch weiterhin der Standby-Verbrauch angezeigt werden soll. Der SGB begrüsst die höhere Transparenz für die KonsumentInnen. In der Lebenszyklusbetrachtung sollten auch alle Emissionen abgebildet sein. Der Schaffhauser Bauernverband unterstützt die Anpassungen zu grösserer Flexibilität bei der Ausgestaltung der Energieetikette und der Vorgaben für die Kundeninformation. Travail.Suisse unterstützt die Änderungen,
insbesondere die Ausdehnung auf den gesamten Lebenszyklus. Der ETH Rat begrüsst die
vorgeschlagenen Neuerungen bei der Berechnungsgrundlage der Energieetikette und die zusätzliche Flexibilität, neben dem direkten Energieverbrauch auch andere Kriterien zu berücksichtigen. Die Akademien der Wissenschaften begrüsst die vorgesehenen Flexibilisierungen der Massnahmen und weist darauf hin, dass die Angaben übersichtlich bleiben müssen und die Elektrifizierung der
Strassenfahrzeuge gefördert werden sollen. Solarspar und energie-wende-ja stehen den Neuerungen
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