Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
Physicians for Social Responsibility/International
Physicians for the Prevention of Nuclear War
S.A.F.E.
Schweizer Alpenclub (SAC)
Schweizerischer Fischereiverband (SFV)
Stiftung Landschaftsschutz Schweiz
Verein Energiewende
Verkehrsclub der Schweiz
WWF
Verband Schweizerischer Gemeinde Villigen
Elektrizitätsunternehmen (VSE) SIE SA
Technische Gemeindebetriebe Bischofszell
2.1. Übersicht
Kantone
Die EnDK begrüsst die Anpassung von Artikel 9 des StromVG. Primäres Ziel müsse aber sein, es gar nicht erst zu einer «Gefährdung der Versorgung» kommen zu lassen. Deshalb fordert die EnDK die Einführung eines «von der EU akzeptierbaren Absicherungsmechanismus bei langfristig sehr tiefen Marktpreisen, welcher an den Neu- und Ausbau sowie an wesentliche Erneuerungen knüpft und kraftwerkspezifisch unter Berücksichtigung des Beitrags an die Versorgungssicherheit gewährt wird», ohne diesen Mechanismus genauer zu konkretisieren. Weiter sollen die Investitionsbeiträge für die
Erneuerung von bestehenden Grosswasserkraftwerken beibehalten werden.
Die RKGK verlangt einen versicherungsähnlichen Auffangtatbestand, der den Wasserkraftwerken bei längeren Tiefpreisphasen als Sicherheitsnetz dient. Denkbar seien Anlehnungen an das darlehensähnliche System des «Contract for Difference», an einen Auffangfonds, an eine Versorgungs-
Versicherung oder an Bürgschaften. Die bestehende Marktprämie müsse so lange beibehalten
werden, bis ein solcher Mechanismus in Kraft tritt. Auf eine Begrenzung des Investitionsbeitrags auf höchstens 5 MW bei erheblichen Erneuerungen von Wasserkraftanlagen sei im Weiteren zu
verzichten.
Parteien
Die CVP unterstützt die Stossrichtung der Revision. Für Kleinanlagen ist die CVP mit Investitionsbeiträgen einverstanden, mit Blick auf die Grossanlagen – auch bestehende – spricht sie sich hingegen für «gleitende Marktprämien» aus. Im Weiteren will die Partei alle Technologien zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien fördern, auch für die Biomasse sei ein «funktionierendes Finanzierungsmodell» zwingend. Weiter fordert die CVP, dass die EnG-Revision dem Parlament gleichzeitig mit der StromVG-Revision unterbreitet werden soll.
Die FDP erinnert daran, dass die Befristung der Förderung ein wesentlicher Grund für die Annahme des neuen Energiegesetzes war. Diese Befristung bereits wieder in Frage zu stellen sei demokratiepolitisch fragwürdig. Gleichzeitig moniert die FDP allerdings, dass die Verlängerung der Investitionsbeiträge bis 2035 nicht genüge, um den grösseren Energiebedarf aufgrund der Dekarbonisierung und die «Stromlücke nach dem Ausstieg aus der Kernkraft» zu bewältigen. Der Bundesrat solle dem Parlament eine Auswahl an «marktnahen, technologieneutralen Modellen» präsentieren. Anreize für die Erneuerung bestehender Anlagen seien mit zu berücksichtigen. Positiv bewertet die FDP die marktnähere Ausgestaltung der Förderung und insbesondere die Beendigung von KEV und Marktprämie. Es sei ein «umfassenderes Konzept zugunsten der Versorgungssicherheit» zu präsentieren; wettbewerbliche Ausschreibungen für einen Zubau von Produktionskapazitäten speziell in den Wintermonaten (Art. 9 StromVG) werden begrüsst. Weiter sollen auch die Förderung der Energieeffizienz und die Abdeckung des Wärmebedarfs miteinbezogen werden; Gaskraftwerke sollen eine Option bleiben. Die Versorgungssicherheit sei als «gesetzgeberisches Gesamtkonzept» zu sehen, die EnG-Revision deshalb zusammen mit der Strommarktöffnung und der Flexibilisierung des Wasserzinses zu
behandeln. 6/40
BFE-D-A33C3401/711