Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 10Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
Umweltverbände
Aus Sicht der Umweltallianz (Greenpeace, Pro Natura, VCS, WWF) muss das EnG den durch die Ziele Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen und Atomausstieg entstehenden Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig sicherstellen, dass der dafür notwendige Umbau des Energiesystems «die bestehende Biodiversitätskrise nicht weiter verschärft». Die Vorlage trage dem zu wenig Rechnung. Die Ausbauziele für erneuerbare Energien (ohne Wasserkraft) seien zu erhöhen (2035: 35-45 TWh), auf Ziele für die Wasserkraft sei zu verzichten. Technologien und Projekte in schützenswerten Gebieten bzw. mit besonders schlechtem ökologischen Kosten-Nutzen Verhältnis sollen von der Finanzierung ausgeschlossen werden und es sei sicherzustellen, dass nur Anlagen unterstützt werden, welche die
Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 (GSchG; SR 814.20) und des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) vollständig umsetzen. Die Kantone seien zu verpflichten, in den Richtplänen «schutzwürdige Lebensräume und Lebensräume bedrohter Arten» freizuhalten. Der Zubau der Wasserkraft soll nur noch gefördert
werden im Fall von Nebennutzungsanlagen oder Erweiterungen von Anlagen mit mindestens 10 MW (nach Erweiterung); Erneuerungen sollen nicht unterstützt werden. Hingegen seien die Mittel für die ökologische Sanierung der Wasserkraft auf 0,3 Rp./kWh zu erhöhen. Die finanzielle Unterstützung des Ausbaus sei langfristig anzulegen und nicht als «Förderung» zu bezeichnen, die Mittel seien deutlich zu erhöhen. Sowohl die Höhe als auch die zeitliche Begrenzung des Netzzuschlagsmaximums und der Finanzierungsinstrumente seien «an der Zielerreichung auszurichten». Zumindest für die Photovoltaik seien (neben Investitionsbeiträgen) zusätzliche Finanzierungsinstrumente zur Abfederung des
Marktpreisrisikos (z.B. «gleitende Marktprämien») zu ermöglichen. Für die Bereiche Effizienz und Suffizienz brauche es neue Ziele und Massnahmen (vgl. für die genannten Beispiele die Ausführungen zur Stellungnahme der Grünen Partei).
Die SES fordert «gleitende Marktprämien» für Photovoltaikanlagen, allenfalls in Kombination mit Einmalvergütungen. Für kleinere Anlagen, die nicht der Direktvermarktung unterliegen, soll ein
schweizweit einheitlicher minimaler Rückliefertarif gelten, welcher zusammen mit den Einmalvergütungen eine angemessene (marktgerechte) Verzinsung des Eigenkapitals ermöglicht (z.B. analog WACC für erneuerbare Energien). Auf der Finanzierungsseite spricht sich die SES für eine Aufhebung der Deckelung des Netzzuschlags aus. Die zeitliche Befristung der Förderinstrumente sei «an die Erreichung der Ausbau- und Verbrauchsziele zu binden». Im Weiteren fordert sie eine Anpassung der Verbrauchsziele und (zusätzliche) Massnahmen in den Bereichen Effizienz und Suffizienz. Als
Beispiele genannt werden u.a. ein Sparbonusmodell für Verteilnetzbetreiber, ein bundesrechtlicher Mindestwirkungsgrad für Wärmeerzeugung und eine finanzielle Aufstockung der wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen.
ElCom
Die ElCom verlangt Massnahmen für die Aufrechterhaltung einer angemessenen Eigenversorgung im Winterhalbjahr. Sie hält geeignete Massnahmen für den Zubau von 5 bis 10 TWh inländischer
Winterproduktion für notwendig. Sie sieht den Bedarf für eine gesetzliche Verankerung von verbindlichen Anreizen zur verstärkten Ausrichtung neuer inländischer Produktionskapazitäten auf die
Winterproduktion als gegeben an. Dabei sollen Fördergelder zukünftig grundsätzlich so vergeben werden, dass der notwendige Produktionszuwachs im Winter effizient gewährleistet ist. Die ElCom fordert, dass neben dem verbindlichen Zielpfad gesetzlich verankert wird, dass der Bundesrat bei Abweichungen verpflichtet ist, wettbewerbliche Ausschreibungen für den Bau von Erzeugungs-
kapazitäten im Inland für die Reservehaltung mit Fokus auf die Winterproduktion durchzuführen (vgl. auch Grundlagenpapier zur Winterproduktion3).
Konsumenten
Economiesuisse und Scienceindustries erinnern an das «politische Versprechen» der Befristung der Förderung, welches der Bundesrat nun brechen wolle. Die Fördermittel sollen als Anschubfinanzierung statt als Dauersubventionierung verstanden werden. Die Verbände sprechen sich klar gegen eine Verlängerung der Fördermassnahmen bis 2035 aus. Falls die Förderung dennoch weitergeführt
3 Vgl. «Rahmenbedingungen für die Sicherstellung einer angemessenen Winterproduktion, Einschätzung der ElCom», Februar 2020; www.elcom.admin.ch > Dokumentation > Berichte und Studien. 10/40 BFE-D-A33C3401/711