Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
25 Jahren. Dieses System darf aus Sicht von AEE Suisse zeitlich nicht befristet sein. Dabei würden gemäss Alpiq nicht die Erwartungen zur Marktpreisentwicklung zum Zeitpunkt der Investition das Fördervolumen bestimmen, sondern – gleitend – die Marktpreise während der gesamten Förderdauer. Gemäss Axpo würden sich mit einem solchen Modell «Investoren und Endverbraucher (mittels
Netzzuschlag) das Marktpreisrisiko aufteilen». Vorgeschlagen wird eine Kombination aus Direktvermarktung und gleitender Marktprämie (Einspeiseprämie) vor, womit erreicht werde, dass die Betreiber die Anlagen kurzfristig optimal am Markt einsetzen. Das System lehnt sich damit stark an das
bestehende Einspeisevergütungssystem an mit dem Unterschied, dass die Vergütungssätze nicht mehr basierend auf einer Schätzung der Gestehungskosten, sondern über Ausschreibungen festgelegt werden. Weiter soll der Betreiber neu allfällige über den vereinbarten Vergütungssatz hinausgehende Erlöse behalten, während solche heute an den Netzzuschlagsfonds rückvergütet werden müssen.
Bzgl. Rückliefertarif für Betreiber von kleinen Anlagen fordern Alpiq und Axpo, dass dieser dem
Marktpreis entspricht und schweizweit einheitlich ist; AEE Suisse fordert einen Tarif, der sich an der mehrjährigen Strompreisentwicklung für Endkunden in der Grundversorgung orientiert. Für Erneuerungen von Grosswasserkraftanlagen fordern Alpiq und Axpo eine Risikogarantie (sog. «bedingte Investitionsbeiträge»). Weiter begrüsst auch die Axpo die geplante Anpassung von Artikel 9 StromVG. Aus Sicht der Alpiq würde eine monatliche Stromkennzeichnungspflicht den Wert der Wasserkraft stärken und Anreize schaffen, die Winterproduktion zu erweitern. Während sich Alpiq und Axpo nicht zur Finanzierung äussern, will AEE Suisse den Bundesrat ermächtigen, den Netzzuschlag «bedarfsgerecht» auch über die 2,3 Rp./kWh zu erhöhen. Die Investitionsbeiträge und die Rückliefervergütungen für Kleinanlagen sollen nicht über den Netzzuschlag, sondern von den Verteilnetzbetreibern finanziert werden, welche die Kosten auf ihre Endkunden überwälzen dürfen.
Swisspower unterstützt die Stossrichtung der Vorlage. Die Förderung soll nicht befristet werden. Sie solle möglichst marktnah und technologieneutral erfolgen. Auktionen um «gleitende Marktprämien» seien dafür – bei genügend hohem Projektaufkommen – grundsätzlich administrierten Investitionsbeiträge vorzuziehen. Für Kleinanlagen könnten solche Investitionsbeiträge hingegen sinnvoll sein.
Weiter ist Swisspower der Auffassung, dass auch die Erneuerung von bestehenden Grosswasserkraftwerken gefördert werden muss. Das EnG fokussiere heute zu stark auf Strom, notwendig seien auch Ausbauziele für den Anteil der erneuerbaren Energien an der Versorgung mit Wärme, Brenn- und Treibstoffen. Weiter brauche es ein Ziel für die (erneuerbare) Eigenversorgung im Winter (bspw. ein Eigenversorgungsgrad von 80 %). Swisspower fordert weiter eine Verknüpfung der Revisionen von EnG und StromVG in einer einzigen Vorlage.
Gemeinden und Städte
Der Schweizerische Städteverband begrüsst die Zielsetzung und befürwortet – als «zweitbeste
Lösung» (neben einem Lenkungssystem) – die Förderung. Diese habe allerdings sektor- und technologieneutral zu erfolgen, d.h. unabhängig von der genutzten Technologie und dem erzeugten Gut (Elektrizität, Gas, Wärme). Die Ziele seien um Zielvorgaben zur Produktion von erneuerbaren Gasen und erneuerbarer Wärme zu ergänzen. Der Verband äussert sich erneut kritisch zur vollen Strommarktöffnung, welche die Transformation in Richtung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz eher hindere als unterstütze. Eine ausreichende Unterstützung der erneuerbaren Energien sei für den Städteverband eine Voraussetzung für die vollständige Marktöffnung. Die Vorlagen zum EnG und zum StromVG sollen darum miteinander verknüpft werden. Bezüglich Versorgungssicherheit brauche es quantitative Richtwerte (bspw. Autarkieziele der gesamten Energieversorgung bzw. Ausbauziele für Stromversorgung in den Wintermonaten). Dabei müsse die Konvergenz von Wärme-, Strom- und Mobilitätsbereich einbezogen werden. Bei der Wasserkraft und Photovoltaik wird weiterhin die Unterstützung von Erneuerungen verlangt. Für die Förderung von Photovoltaikanlagen hält der Städteverband «gleitende Marktprämien» für geeigneter als Investitionsbeiträge. Weiter beantragt er einen schweizweit einheitlichen minimalen Rückliefertarif, der in Kombination mit der weiteren Förderung eine «angemessene Verzinsung» des Eigenkapitals ermöglicht. Die Streichung der Förderung bei KVA und ARA sei nicht akzeptabel. Die Begründung, wonach diese kostendeckend über Gebühren
finanziert werden, sei nicht korrekt, weil die Gebühren dafür zu verwenden sind, Abfall und Abwasser umweltgerecht, effizient und möglichst wirtschaftlich zu entsorgen. Der Netzzuschlag soll bezüglich Höhe und Dauer «dynamisch» ausgestaltet werden.
Der Schweizerische Gemeindeverband unterstützt die Verlängerung der Förderung.
9/40 BFE-D-A33C3401/711