Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4
Die SP begrüsst die Stossrichtung der Vorlage (mehr Anreize für Investitionen in Anlagen zur
Stromproduktion aus erneuerbaren Energien), verlangt allerdings deutlich höhere Ausbauziele (bis 2035 70 bis 80 TWh Stromproduktion aus erneuerbaren Energien) mit entsprechenden Massnahmen. In einem offenen Markt bestünden grundsätzlich zu geringe Investitionsanreize für neue Anlagen oder Anlagenerneuerungen. Auf die Begrenzung der Höhe des Netzzuschlagsmaximums sowie die
Befristung der Massnahmen soll verzichtet werden. Der Netzzuschlagsfonds soll sich verschulden dürfen. Es brauche weiter «Instrumente für eine Flächen- und Standortvorratspolitik» sowie eine Verpflichtung der Kantone, in den Richtplänen «schutzwürdige Lebensräume und Lebensräume bedrohter Arten» freizuhalten. Technologien und Projekte in Schutzgebieten oder «mit besonders schlechtem ökologischen Kosten-Nutzen Verhältnis» sollen zudem von der Finanzierung
ausgeschlossen werden. So soll der Zubau der Wasserkraft nur noch im Fall von Nebennutzungsanlagen oder Erweiterungen von Anlagen mit mindestens 10 MW (nach Erweiterung) gefördert
werden; Erneuerungen sollen nicht unterstützt werden. Hingegen seien die Mittel für die ökologische Sanierung der Wasserkraft auf 0,3 Rp./kWh zu erhöhen. Für grosse Photovoltaikanlagen sollen neben Investitionsbeiträgen auch «gleitende Marktprämien» möglich sein; für beide Modelle sollen
Ausschreibungen möglich sein. Im Fall, dass der Marktpreis das Gebot übersteigt, soll eine Rückzahlung des Betreibers fällig werden. Für kleine Photovoltaikanlagen soll ein schweizweit einheitlicher Mindest-Rückliefertarif gelten. Ein ZEV soll geografisch grossflächiger möglich sein (inkl. Nutzung Verteilnetz) als heute. Für Windenergie- und grosse Biomasseanlagen soll der Bundesrat «gleitende Marktprämien» prüfen. Geothermieanlagen sollen über den Netzzuschlag nur unterstützt werden,
wenn sie «zu marktnahen Konditionen effektiv Strom produzieren». Weiter verlangt die Partei
«Korrekturen und Verbesserungen» bei den Effizienzzielen und -massnahmen sowie eine «verstärkte Unterstützung von Massnahmen zur Förderung der Suffizienz». Für wettbewerbliche Ausschreibungen und «andere Effizienz-Förderprogramme» ist eine Verdoppelung der verfügbaren Mittel vorzusehen.
Die SVP lehnt die Vorlage klar ab. Sie spricht sich gegen eine Verlängerung der Förderung aus und stellt eine ungenügende Unterstützung der Grosswasserkraft fest (v.a. von Bestandeserneuerung). Es brauche «eine neue, tragfähige Marktordnung, bei der die neuen Erneuerbaren von sich aus rentabel sind». Heute habe der Staat die volle Kontrolle und befehle, in welche Technologien investiert werden soll. Mit der Vorlage werde dieser Zustand «zementiert».
Die BDP unterstützt die Stossrichtung der Vorlage. Für Kleinerzeugungsanlagen seien Investitionsbeiträge geeignet, für Grossanlagen (inkl. Photovoltaik) seien hingegen ausschreibungsbasierte «gleitende Marktprämien» das passende Instrument. Sie sollen auch für bestehende Grosswasserkraftanlagen möglich sein.
Die Grüne Partei lehnt sich mit ihren Forderungen stark an die SP an, legt den Schwerpunkt allerdings auf die Effizienz und Suffizienz. Der Bund soll an Suffizienzkonzepte, -kampagnen und -massnahmen von Kantonen, Gemeinden und Privaten einen Beitrag bis 50 % der Kosten bezahlen. Die Kantone sollen zur Umsetzung des Grossverbrauchermodells «verpflichtet» werden. Die Anforderungen bei den wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen sollen gelockert werden. Weiter bringt die Partei das im Zuge der Totalrevision des EnG entwickelte Sparbonusmodell für die Stromnetzbetreiber sowie bundesrechtliche Effizienzvorgabe für den Gebrauch von Elektroboilern und Widerstandsheizungen ins Spiel. Im Förderbereich sollen Biomasseanlagen «gleitende Marktprämien»
erhalten.
Die Grünliberale Partei zeigt sich ebenfalls einverstanden mit der Stossrichtung, fordert aber höhere Ausbauziele und «vermehrt Lenkungsmassnahmen anstelle von Subventionen». Letzteres gelte insbesondere für die «Winterstrom»-Versorgung. Nötig sei «die Einführung von zeitvariablen, den tatsächlichen Produktions- und Verbrauchswerten entsprechenden Preissignalen». Die Partei betont den internationalen Charakter der Gewährleistung der Versorgungssicherheit und die Überinvestitionen bei einer allzu starken Inlandperspektive und erinnert daran, dass regional betrachtet bis 2035 keine Engpässe absehbar sind. Bezüglich Fördermodell sprechen sich die Grünliberalen grundsätzlich für Auktionen aus, aber nur wenn genügend Liquidität gegeben ist (genügend homogene Projekte; bei Wasserkraft kaum gegeben). Ein technologieübergreifend einheitliches Fördermodell sei nicht
zielführend, die Förderung sei vor allem auf die Photovoltaik auszurichten. Für kleine Anlagen seien Investitionsbeiträge geeignet, für grosse sollen Einspeisevergütungen geprüft werden. Die GLP habe dabei eine klare Präferenz für symmetrische («Contract for Differences») statt für «gleitende»
7/40 BFE-D-A33C3401/711