Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4

Marktprämien, um zu verhindern, dass Gewinne über dem garantierten Abnahmepreis privatisiert werden. Der Wegfall von Investitionsbeiträgen für Erneuerungen von Grosswasserkraftwerken wird begrüsst, ebenso der Förderstopp für KVA. Windenergieanlagen sollen nicht nur für Windmessungen einen Beitrag erhalten, sondern auch für andere Projektierungskosten. Ein ZEV soll geografisch grossflächiger möglich sein (inkl. Nutzung Verteilnetz) als heute; ein schweizweit einheitlicher Rückliefertarif sei wünschenswert. Die Netztarifierung soll in Richtung distanzabhängiger Netztarife gehen. Die GLP fordert im Weiteren ein Effizienzziel 2050 (Senkung um 60 %) und regt ein «Flexibilitätsziel» an. Die Energieetikette sei auf Gebäude auszuweiten.

Elektrizitätswirtschaft

Der VSE unterstützt die Stossrichtung der Vorlage, d.h. die Weiterführung von Fördermassnahmen, auch wenn er nach wie vor ein Lenkungssystem bevorzuge. Er begrüsst die Einführung von

Ausschreibungen und Projektierungsbeiträgen (auch für Windenergieanlagen). Erstere sollen sich nicht auf die Photovoltaik beschränken. Ob Investitionsbeiträge oder «gleitende Marktprämien» ausgeschrieben werden sollen, sei noch zu prüfen. Auch weiterhin sei zwischen Gross- und Kleinanlagen zu unterscheiden, wobei für kleine Anlagen an der Einmalvergütung (ohne Ausschreibung) festzuhalten sei. Der Rückliefertarif soll schweizweit einheitlich sein und sich am Marktpreis ausrichten. Gefördert werden sollen auch Erneuerungen. Notwendig sei eine Flexibilisierung der Wasserzinse. Bezüglich Versorgungssicherheit müsse der Bund «quantitative Kriterien und Richtwerte» definieren (bspw.

jederzeitige Selbstversorgungsfähigkeit von zwei Wochen). Für die Versorgungssicherheit brauche es zahlreiche weitere Massnahmen. Die Förderung müsse auf den Beitrag zur Winterproduktion fokussiert werden. Ausschreibungen nach Artikel 9 StromVG werden positiv beurteilt.

Der SWV begrüsst insbesondere die Verlängerung der Unterstützung und die Erhöhung der Fördermittel für die Wasserkraft, hält die Vorlage aber unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit für

ungenügend. Die Einführung eines «ausschreibungsbasierten Instrumentes» solle geprüft werden. Im Weiteren sollen Erneuerungen von Anlagen mit einer Leistung von über 5 MW auch weiterhin gefördert werden.

Der DSV lehnt die Vorlage ab. Er teile deren Ziele, spricht sich aber gegen eine Weiterführung bzw. einen Ausbau der bestehenden Fördermittel aus. Es brauche vielmehr ein neues Strommarktmodell, wie es der Verband in der Vernehmlassung zur StromVG-Revision eingebracht hatte (Stärkung HKN-Markt mit Berücksichtigung von Transport- und Umweltkosten). Die Wasserzinsen müssen aus Sicht des DSV im Rahmen der Vorlage flexibilisiert werden. Zur Vermeidung der Konkurrenzierung der Laufwasserkraft durch die Photovoltaik sollen die Verteilnetzbetreiber die Einspeisung «überflüssigen»

Stroms entschädigungslos abriegeln dürfen. Bezüglich Versorgungssicherheit soll der Bundesrat einen Autarkiegrad definieren. Investitionsbeiträge sollen in erster Linie in Produktionsanlagen und Speichersysteme fliessen, die die «Winterstromlücke» in der Schweiz reduzieren.

Die BKW äussert sich positiv zur Vorlage. Sie begrüsst das vorgeschlagene Modell der Investitionsbeiträge, da damit bei den Investoren starke Anreize verbleiben, die Anlagen effizient und nach den Bedürfnissen des Marktes zu betreiben. Es soll vermieden werden, dass der Staat mehrheitlich die Marktpreisrisiken übernimmt. Dies erhöht einerseits die Planbarkeit der öffentlichen Finanzierung bzw. der Abgabenbelastung der Endverbraucher. Die BKW erinnert daran, dass die Förderung der erneuerbaren Energien kein Dauerzustand, sondern lediglich eine Anschubfinanzierung während einer Übergangsphase darstellen soll. Mit der Regelung gemäss Vorlage sei ein relativ rascher und einfacher Übergang in ein rein marktwirtschaftliches System möglich, da die öffentliche Hand mit den einmaligen Investitionsbeiträgen keine langjährigen Zahlungsverpflichtungen eingehen muss. Im Weiteren

begrüsst die BKW die geplante Anpassung von Artikel 9 StromVG (Ausschreibungen Winterkapazitäten). Die Ausschreibungen sollen allerdings technologieneutral erfolgen (d.h. Gaskraftwerke nicht von vornherein ausschliessen).

Die «Allianz Schweizer Energiewirtschaft» (u.a. AEE Suisse, VSE, Alpiq, Axpo, Swisspower, IWB,

Swissolar)2 unterstützt die Vorlage insofern, als sie Investitionsbeiträge (inkl. Einmalvergütung) für Kleinanlagen befürwortet. Für Grossanlagen (erneuerbare Energien) fordert sie allerdings wett-

bewerbliche Ausschreibungen für sog. «gleitende Marktprämien» für eine Laufzeit von 20 bis

2 Vgl. https://www.aeesuisse.ch/files/user/news/aee/2020/Positionspapier_Wirksames_Finanzierungsmodell_20200401.pdf 8/40 BFE-D-A33C3401/711