Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/14: Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) · 40 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.112.20-1/13/4

würde, sei das Modell der Investitionsbeiträge mittels Ausschreibungen (Auktionen) – da marktnäher und wettbewerbsorientierter – anderen Fördermodellen wie der Einspeisevergütung oder einer

«gleitenden Marktprämie» klar vorzuziehen. Mehr Verbindlichkeit bei den Zielen wird abgelehnt. Der Fokus müsse auf der Versorgungssicherheit liegen. Wenn gefördert wird, sollen die Mittel zur

Unterstützung von Anlagen verwendet werden, welche die Winterproduktion stützen. Eine allfällige Förderung müsse technologieneutral erfolgen und nicht auf erneuerbare Energien beschränkt sein. Ein Teil der Mittel aus dem Netzzuschlag sei im Sinne einer allfälligen Versicherung für einen rentablen Bau und Betrieb von Gaskraftwerken zu reservieren. Als wichtigste Massnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit erachten Economiesuisse und Scienceindustries daneben die

vollständige Strommarktöffnung, ein Stromabkommen mit der EU, den Import, die Flexibilisierung der Wasserzinsen und das Ausschöpfen der Energieeffizienzpotentiale.

Swissmem lehnt die Revision als unnötig ab, dies insbesondere mit Verweis auf das «politische Versprechen» der Befristung der Förderung. Weiter moniert der Verband, dass der Wasserkraftbranche mit der Förderung eine Art «gesicherte Rendite» zukomme, dass aber nicht diese Branche (wie die Industrie) in der Lage sein müsse, unternehmerische Risiken einzugehen. Dies umso mehr, als aufgrund der Dekarbonisierung/Elektrifizierung steigende Marktpreise zu erwarten sind. Nötig seien nicht Subventionen, sondern ein Strommarktdesign, in dem die Marktpreise ein strukturelles Kapazitätsproblem abbilden und auch für den Betrieb von Backup-Kapazitäten (erwähnt werden Gaskraftwerke) marktwirtschaftliche Investitionsanreize entstehen. Handlungsbedarf bestehe bei der Versorgungssicherheit, eine «Winter-Stromlücke» zeichne sich ab. Hohe Erwartungen setzt Swissmem in die technologische Entwicklung. Voraussetzung für diese sei die volle Strommarktöffnung.

Der SGV lehnt die Vorlage ab. Er begrüsst zwar die marktnähere Förderung, verlangt aber eine Senkung der Fördermittel und die Beibehaltung der heutigen Befristung. Die Förderung müsse

technologieneutral erfolgen, eine gesonderte Förderung der Wasserkraft lehnt der Verband ab. Er befürwortet ausschreibungsbasierte Investitionsbeiträge und lehnt «gleitende Marktprämien» ab.

Letztere garantiere Einnahmen für Stromproduzenten und setze somit Negativanreize bezüglich Erhöhung der Effizienz oder Innovation. Auch Projektierungsbeiträge lehnt der SGV ab. Die

Umbenennung der Richt- zu Zielwerten versteht der SGV als Schritt zu einem EnG als «planwirtschaftlichen Ziel- und Mengensteuerungsinstrument» und lehnt sie darum ab. Zudem hängen aus Sicht des SGV die Revisionen des EnG und des StromVG (welche die volle Marktöffnung beinhalten müsse) direkt und unmittelbar zusammen und seien «in einem gemeinsamen Gesetzgebungsprozess zu unterbreiten».

Die Stiftung für Konsumentenschutz verlangt eine Erhöhung der Ausbauziele, mehr Bemühungen zur Energieeffizienz, «gleitende Marktprämien» für die Photovoltaik und eine Verschuldungsmöglichkeit für den Netzzuschlagsfonds. Die FRC fordert auch für Photovoltaikanlagen mit Eigenverbrauch einen Maximalsatz von 60 % für die Einmalvergütung. Das Schweizerische Konsumentenforum unterstützt die Verlängerung der Förderung bis 2035, das System der Investitionsbeiträge und die Projektierungsbeiträge.

Gewerkschaften

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund betont den Zusammenhang zwischen den Revisionen von EnG und StromVG. Die volle Strommarktöffnung habe negative Auswirkungen auf die Ziele in den Bereichen erneuerbare Energien, Versorgungssicherheit und auf stabile und moderate Preise. Die «heute herrschende Planungssicherheit» könne man nicht mit höheren Fördermitteln kompensieren. Die Revision des EnG sei zwar ein «schwaches Gegenmittel» gegen diese negativen Effekte, aber unbedingt erforderlich. Es brauche ehrgeizigere Ausbauziele und eine deutliche Verstärkung der Fördermittel, insbesondere auch um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Im Weiteren fänden die Aspekte der Energieeffizienz und Suffizienz viel zu wenig Beachtung.

Auch der VPOD äussert sich ablehnend zur vollen Strommarktöffnung. Er verlangt, dass die

Revisionen des EnG und des StromVG in einer gemeinsamen Vorlage erfolgen. Das Ziel der Revision des EnG unterstützt der VPOD. Bezüglich Instrumentarium präferiere der Verband ein Lenkungssystem. Eine Befristung der Förderung lehnt er ab. Der VPOD spricht sich im Weiteren gegen

Auktionen aus, da er deren «Marktlogik» ablehne. Er verlangt Unterstützung für Erneuerungen von

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