Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/18: Änderung des Entsendegesetzes · 13 Seiten

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1 Ausgangslage

Am 23. April 2020 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren über die Änderung des Bundesgesetzes über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG, SR 823.20) eröffnet. Der vorliegende Bericht gibt Aufschluss über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens.

Die Revision des Entsendegesetzes erfolgt aufgrund der Motion Abate vom 7. Juni 2018 (18.3473 «Optimierung der flankierenden Massnahmen. Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes»). Diese wurde am 25. September 2018 vom Ständerat und am 21. März 2019 vom Nationalrat angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat, einen Entwurf zur Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes vom 8. Oktober 1999 vorzulegen.

Im Rahmen der vorliegenden Revision soll zusätzlich eine explizite Regelung zu den Folgen der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der Vollzugsaufgabe ins Entsendegesetz aufgenommen werden. Ziel ist es, eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für den Rückbehalt und die Rückforderung von finanziellen Beiträgen des Bundes an die Kosten des Vollzuges der Entsendegesetzgebung bei einer Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der Vollzugsaufgabe zu schaffen. Gleichzeitig soll auch eine entsprechende Bestimmung im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit aufgenommen werden.

2 Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 12. August 2020. Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, diverse Verbände der Wirtschaft, die kantonalen tripartiten Kommissionen im Bereich der FlaM und weitere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und zum erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt wurden 107 Adressatinnen und Adressaten angeschrieben. Beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sind insgesamt 50 Stellungnahmen eingegangen, die sich wie folgt verteilen:

Adressaten/Teilnehmende Eingeladen Eingegangene Stellungnahmen 1 Kantone (inkl. KdK1) 2725

2 Politische Parteien 124

Gesamtschweizerische Dachverbände der 3 31

Gemeinden, Städte und Berggebiete 4 Verbände der Wirtschaft 83

Weitere interessierte Kreise/Einzelperso- 5 5717

nen

Total 107 50

Einige Teilnehmenden äusserten sich nur zu einem Teil der Bestimmungen. Im vorliegenden Bericht werden die wichtigsten bzw. häufigsten Argumente zusammengefasst wiedergegeben.

1 Konferenz der Kantonsregierungen.