Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/18: Änderung des Entsendegesetzes · 13 Seiten
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Zustimmende Stellungnahmen:
Der SGB findet es folgerichtig, dass wer seine Vollzugsarbeit nicht macht, die erhaltenen Mittel zurückerstatten muss. Der SGB wünscht sich jedoch eine praxisnähere Definition der Vollzugsaufgaben.
Die CCIG ist der Auffassung, dass mit den neuen Bestimmungen keine neuen Pflichten einhergehen und die bundesgerichtliche Rechtsprechung ins Gesetz überführt wird. Die CCIG regt jedoch eine Präzisierung des Begriffs der mangelhaften Erfüllung und des Anwendungsbereichs der Härtefallregelung an. Weiter ist die CCIG der Ansicht, dass eine systematische Erhebung eines Zinses von jährlich 5 Prozent nicht adäquat ist.
IsolSuisse und suissetec befürworten einen haushälterischen Umgang mit öffentlichen Mittel. Weiter sprechen sich IsolSuisse und suissetec für eine gesetzlich vorgeschriebene Mahnpflicht des Bundes aus. Zudem sind IsolSuisse und suissetec der Auffassung, dass eine Rückerstattung nur erfolgen soll, wenn der Abgeltungsempfänger wider besseres Wissen gehandelt hat.
Ablehnende Stellungnahmen:
Der VSAA, SAV und die HotellerieSuisse sind der Ansicht, dass die bundesgerichtliche Rechtsprechung dem Bund genügend Möglichkeiten gibt, zu Unrecht erbrachte finanzielle Leistungen zurückzufordern, weshalb es der neuen Artikel 7b EntsG und 16a BGSA nicht bedarf.
Der SAV und die HotellerieSuisse befürchten, dass der Bund durch die neuen Bestimmungen vermehrt Einfluss auf die Vollzugstätigkeit nehmen wird. Der SAV und die HotellerieSuisse sind zudem der Ansicht, dass der Begriff «mangelhafte Erfüllung» einen zu grossen Interpretationsspielraum offenlässt.
Der VSAA befürchtet, dass mit der Einführung der neuen Bestimmungen ein Ungleichgewicht in der partnerschaftlichen Beziehung und eine Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen einhergehen wird.
Für den SBV ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Entschädigung der paritätischen Kommissionen über die Bestimmungen in den Vereinbarungen mit dem Bund hinaus geregelt werden soll. Zudem ist für den SBV der Wortlaut der Bestimmungen nicht klar und führt zu einem übermässigen Ermessensspielraum.
Feusuisse, SFF, GastroSuisse, SPV beantragen eventualiter die Artikel 7b EntsG und 16a BGSA zu streichen, ohne dies weiter zu begründen.
4 Anhang / Annexe / Allegato
Liste der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer und Abkürzungen Liste des participants à la consultation et abréviations Elenco dei partecipanti alla consultazione e abbreviazioni 1. Kantone / Cantons / Cantoni AG Aargau / Argovie / Argovia AI Appenzell Innerrhoden / Appenzell Rhodes-Intérieures / Appenzello Interno AR Appenzell Ausserrhoden / Appenzell Rhodes-Extérieures / Appenzello Esterno BE Bern / Berne / Berna