Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/18: Änderung des Entsendegesetzes · 13 Seiten
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Alle Stellungnahmen sind im Internet2 publiziert. Die Liste aller Teilnehmenden und der verwendeten Abkürzungen befindet sich im Anhang dieses Berichts.
3 Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Vorlage als Ganzes
Überblick
Zusammenfassend werden die Änderungen von Art. 2 und 7 des Entsendegesetzes von den Vernehmlassungsteilnehmern mehrheitlich begrüsst. 34 Vernehmlassungsteilnehmer haben sich eher für die Änderungen ausgesprochen, 18 eher dagegen.
Ein etwas grösserer Teil der Vernehmlassungsteilnehmer lehnt hingegen die Regelungen in Bezug auf die Folgen einer Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung von Vollzugsaufgaben (Art. 7b EntsG und 16a BGSA) ab. Diese Vorschläge fanden bei 16 Vernehmlassungsteilnehmern Zuspruch und wurden von 24 Vernehmlassungsteilnehmern hingegen eher abgelehnt.
Einzelne Teilnehmer haben Anpassungen und Präzisierungen gefordert.
Im Folgenden werden die Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmern zu den einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen (in zusammengefasster Form) aufgeführt.
3.2 Art. 2 Abs. 1bis und Art. 7 Abs. 1bis EntsG (Mindestlöhne)
3.2.1 Kantone
Es sind 25 Stellungnahmen der Kantone eingegangen. Eine überwiegende Mehrheit der Kantone (22) stimmt den vorgeschlagenen Änderungen des Entsendegesetzes zur Umsetzung der Motion Abate ganz oder teilweise zu (AG, AI, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, ZG und ZH).
Eine kleine Minderheit der Kantone (2) lehnt die Änderungen der Art. 2 und 7 EntsG ab (BL und LU).
Ein Kanton (SH) äussert sich nicht zu diesem Teil der Vorlage.
Zustimmende Stellungnahmen:
GR, UR, OW, NW, ZG, SO, GL, ZG, SG und TG halten fest, dass sie aktuell zwar nicht von den Änderungen betroffen seien, da keine kantonalen Mindestlohngesetze in Kraft seien, aber dass sie die Änderungen trotzdem begrüssen würden. Sie erachten die Regelung als sinnvoll für diejenigen Kantone, die bereits heute über ein kantonales Mindestlohngesetz verfügen oder eine solches zukünftig erlassen werden.
AG, BE, GL, BS, SO und TI begrüssen die Anpassungen, da damit eine Gleichbehandlung der in- und ausländischen Betriebe erreicht werden kann. Zudem würde die Gesetzesänderung Wettbewerbsverzerrungen zwischen ansässigen Betrieben und ausländischen Entsendebetrieben verhindern.
SZ erachtet es als folgerichtig, dass die Kantone den Anwendungsbereich und die Zuständigkeiten für die Kontrollen selber bestimmen können.
Gewisse Kantone stehen zwar hinter der Vorlage zur Aufnahme der kantonalen Mindestlöhne im Entsendegesetz, melden jedoch Vorbehalte zu den Vollzugsvorschriften.
2 www.bsv.admin.ch>Publikationen&Service>Gesetzgebung>Vernehmlassungen>Abgeschlossene Verfahren oder www.admin.ch> Bundesrecht>Vernehmlassungen>Abgeschlossene Vernehmlassungen>2020>WBF