Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/18: Änderung des Entsendegesetzes · 13 Seiten

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AR, AI, NW, UR und ZG vertreten die Meinung, dass sich die neue Bestimmung im Entsendegesetz hauptsächlich auf die Tätigkeit der TPK fokussiert und nicht auch auf jene der PK.

BL befürchtet, dass aufgrund der Anwendungsoffenheit selbst bei einer teilweisen Erfüllung die gesamte Bundessubvention gekürzt oder zurückgefordert werden könnte.

BE, SO und SZ weisen darauf hin, dass die Leistungsvereinbarungen bereits heute eine Vertragsklausel enthalten, wonach bei ungenügendem Vollzug die Abgeltungen des Bundes gekürzt oder zurückgefordert werden können.

BL, GL, SH und SO weisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung hin, nach der auch ohne explizite spezialgesetzliche Grundlage die Möglichkeit besteht, zu Unrecht erbrachte finanzielle Leistungen zurückzufordern.

BL, GL, SZ, TG und UR befürchten, dass die neuen Regelungen zu einem Ungleichgewicht der partnerschaftlichen Beziehung zwischen Bund und Kantonen und einer Einschränkung der föderalen Verhandlungsmöglichkeiten führen wird.

GL vertritt die Ansicht, dass neue Regelungen erfahrungsgemäss zu neuen Kontrollen und einem erhöhten Kontrollaufwand führen.

Gemäss LU geht aus dem erläuternden Bericht zu wenig hervor, ob oder wann die Härtefallregelung zur Anwendung gelangt und in welchem Umfang eine Kürzung erfolgen kann. Weiter vertritt LU die Ansicht, dass eine Kürzung, Streichung oder Rückforderung der Abgeltung höchstens aufgrund nicht erbrachter Quantität der Kontrollen erfolgen kann, nicht jedoch bei bereits geleisteten Kontrollen.

LU, NE und OW sind der Meinung, dass die Definitionen betreffend Nichterfüllung und mangelhafter Erfüllung, insbesondere bezüglich der Quantität der Kontrollen, präzisiert werden müssen.

AR, BE, NW, OW, SH und ZG weisen darauf hin, dass der Bund im Bereich des BGSA kein direktes Weisungsrecht hinsichtlich der Kontrolltätigkeit hat und dass das Parlament im Rahmen der Revision des BGSA, welche per 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, eine Einschränkung der föderalen Kompetenz der Kantone betreffend den Vollzug des BGSA explizit abgelehnt hat.

3.3.2 Parteien

Die SP und die Grünen sind die einzigen Parteien, die sich zu diesen Artikeln geäussert haben. Beide Parteien unterstützen die Regelungen in den Artikel 7b EntsG und 16a BGSA des Vorentwurfes.

3.3.3 Weitere Kreise (inklusive Dachverbände der Wirtschaft)

Zur Gesamtvorlage sind seitens der Dachverbände der Wirtschaft und der weiteren Kreise 21 Stellungnahmen eingegangen.

Acht Vernehmlassungsteilnehmer haben sich nicht zu den neuen Artikeln 7b EntsG und 16a BGSA des Vorentwurfes geäussert (CallNet.ch, constructionvaud, Centre Patronal, EIT.swiss, Fédération vaudoise des entrepreneurs, Fédération des Entreprises Romandes, Holzbau Schweiz, Schweizerischer Städteverband).

Fünf Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die neuen Bestimmungen ganz oder teilweise (CCIG, gbs, IsolSuisse, suissetec, SGB) und acht Vernehmlassungsteilnehmer (VSAA, SAV, feusuisse, SFF, GastroSuisse, HotellerieSuisse, SBV, SPV) sind dagegen.