Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/18: Änderung des Entsendegesetzes · 13 Seiten
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So hinterfragt BS die Notwendigkeit der Regelung von Art. 7 Abs. 1bisEntsG, da die Kontrolltätigkeiten bezüglich kantonaler Mindestlöhne bereits von Art. 7 Abs. 1 lit. d EntsG erfasst werden könnte. Zudem ist BS der Ansicht, dass die Sanktionierung der kantonalen Mindestlöhne nach Entsendegesetz zu regeln sei (analog der Mindestlöhne in den Normalarbeitsverträgen).
Auch NE und JU lehnen nur den Art. 7 Abs. 1bisEntsG ab, da diese Kantone der Meinung sind, dass die Kontrollen der kantonalen Mindestlöhne Teil der flankierenden Massnahmen sind und es keinen Sinn machen würde, zwei verschiedene Kontrollverfahren anzuwenden. Auch sind sie nicht einverstanden, dass die Finanzierung den Kantonen überlassen werden soll.
VD regt an, anstatt aufzulisten, welche Regelungen des Entsendegesetzes nicht zur Anwendung kommen, nur darauf hinzuweisen, dass die kantonalen Bestimmungen des kantonalen Mindestlohngesetzes zur Anwendung kommen.
TI begrüsst die Aufnahme der kantonalen Mindestlöhne im Entsendegesetz, ist jedoch entgegen den Ausführungen im erläuternden Bericht der Ansicht, dass auch Entsandte, die in die Schweiz kommen können, unter den Anwendungsbereich seines kantonalen Mindestlohngesetzes fallen können. Sollte die Bundesbehörde bei ihrer gegenteiligen Meinung bleiben, schlägt der Kanton vor, den zweiten Teil des Art. 2 Abs. 1bis EntsG zu streichen.
Ablehnende Stellungnahmen:
LU weist darauf hin, dass eine Ausdehnung der kantonalen Mindestlöhne mittels Entsendegesetz aus Sicht der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kanton heikel ist, da die Kantone nur im Rahmen von sozialpolitischen Massnahmen, etwa zur Bekämpfung von Armut, befugt seien, selber Mindestlöhne zu erlassen.
BL lehnt die Änderung ab, da diese die Gefahr berge, dass Anreize für weitere kantonale Mindestlohngesetze geschaffen werden.
3.2.2 Parteien
Zustimmende Stellungnahmen:
Die Grünen und die SP begrüssen die Änderungen im Zusammenhang mit den kantonalen Mindestlöhnen ausdrücklich. Sie regen jedoch an, dass in den kantonalen Erlassen klar festgehalten werden soll, dass zur Verhinderung von Anwendungskonflikten mit Mindestlöhnen aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen der jeweils höhere Mindestlohn zur Anwendung komme.
Ablehnende Stellungnahmen:
Die FDP lehnt die Vorlage ab. Die vorgeschlagene Änderung würde zu Doppelspurigkeiten führen und ein schlechtes Signal gegenüber den Sozialpartnern senden. Weiter weist die FDP darauf hin, dass die kantonalen Mindestlöhne als sozialpolitische Massnahme zu verstehen seien und es deshalb in einem Wiederspruch stehen würde, diese ins Entsendegesetz aufzunehmen.
Die SVP lehnt die Änderungen des Entsendegesetzes ab. Die Revision würde zu einem weiteren Ausbau der Bürokratie zu Lasten der Schweizer Unternehmen führen. Stattdessen solle die unbegrenzte Einwanderung aus der EU verhindert werden.
3.2.3 Weitere Kreise (inklusive Dachverbände der Wirtschaft)
Die Dachverbände der Wirtschaft und die weiteren Kreise werden nachfolgend zusammengefasst. Es sind 21 Stellungnahmen eingegangen. Neun Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen die Vorlage ganz oder teilweise (Städteverband, SGB, VSAA, FER, CP, gbs, callnet.ch,