Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/20: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 13 Seiten

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HIKF, HKBB, HotellerieSuisse GR, Scienceindustries, SSO, SVV, VZA, Zürcher Banken- verband, Zürcher Handelskammer) lehnen demgegenüber die Vorlage zur Änderung des FamZG in diesem Punkt ab.

Sie sprechen sich gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung aus, weil sie den Prinzipien des Föderalismus und der Subsidiarität zuwiderlaufe und den gesunden Wettbewerb zwischen den FAK beeinträchtige. Er würde die Kantone verpflichten, ihr System der Familienzulagen zu ändern, obwohl es sich bewährt hat, und für die FAK keinen Anreiz bieten, ihre Finanzmittel effizient zu verwalten.

Sciencesindustrie und SSO schlagen eine neue Formulierung für Artikel 17 Absatz 2 vor, wonach die Kantone die Möglichkeit haben sollen, lediglich einen teilweisen Lastenausgleich einzuführen.

Arbeitgeber Banken, Arbeitgeber Zürich VZH, Arbeitgeberverband Basel, Gewerbever- band Basel-Stadt, HIKF, HKBB, SVV, VZA und Zürcher Bankenverband verlangen sub- sidiär, dass der Gesetzesentwurf dahingehend geändert wird, dass die Kantone frei zwischen der Einführung eines teilweisen und eines vollen kantonalen Lastenausgleichs wählen können. Die AIHK lehnt hingegen nicht nur einen vollen, sondern auch einen teilweisen Lastenaus- gleich ausdrücklich ab.

Für die FMH sollte im Falle der Einführung eines vollen kantonalen Lastenausgleichs gewähr- leistet sein, dass getrennte Systeme für die Familienzulagen für Arbeitnehmende und für Selbstständigerwerbende eingerichtet werden.

3.1.6 Durchführungsstellen und Organisationen des Vollzugs

Eine knappe Mehrheit der Durchführungsstellen und Organisationen des Vollzugs (5 von 9) befürwortet die Einführung eines vollen Lastenausgleichs.

5 Durchführungsstellen und Organisationen des Vollzugs befürworten die Einführung eines

vollen Lastenausgleichs (Familienausgleichskasse Spida, Holzbau Schweiz, KKAK,

SBV, SFF). Sie sind der Meinung, dass eine ausgewogene Verteilung der Lasten über alle Branchen hinweg erfolgen sollte. Betriebe mit «guten» Risiken (hohe Löhne, Angestellte mit wenig Kindern) würden heute mit tiefen Beitragssätzen belohnt. Das in den Sozialversiche- rungen geltende Solidaritätsprinzip sei im Bereich der Familienzulagen nicht umgesetzt (Fa- milienausgleichskasse Spida, KKAK, SBV, SFF). Dadurch würden Branchen mit tiefen Löhnen und vielen Kindern oft gezwungen, sich der kantonalen Familienausgleichskasse an- zuschliessen, da kein Anreiz bestehe, eine eigene Familienausgleichskasse zu führen (Fa-

milienausgleichskasse Spida, Holzbau Schweiz, KKAK, SFF). Weiter schaffe ein voller

Lastenausgleich für alle Arbeitgebenden dieselben wettbewerbsneutralen Rahmenbedingun- gen (Holzbau Schweiz, KKAK, SFF). Der volle Lastenausgleich pro Kanton erlaube es den Kantonen zudem weiterhin, eine kantonal unterschiedlich akzentuierte Familienpolitik zu ver- folgen (KKAK, SFF). Die Familienausgleichskasse Spida sowie der SBV befürworten die Einführung eines vollen Lastenausgleichs auch deshalb, weil dies den Verbandsausgleichs- kassen ermögliche, ihre Tätigkeit auf alle Kantone auszuweiten. Damit könne dem Anliegen des «One-Stop-Shop» Rechnung getragen werden, wonach die Arbeitgeber ihre Sozialversi- cherungen schweizweit mit einer einzigen Ausgleichskasse abrechnen könnten. Der SFF be- antragt zudem, die Plafonierung der Lohnsumme bei den Selbstständigen aufzuheben. Sie stelle eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitgebern und Selbstständigen dar und es gehe Beitragssubstrat verloren. Die Familienausgleichskasse Spida und der SFF verlangen,

dass bei der Einführung eines vollen Lastenausgleichs ausschliesslich das Modell des Aus- gleichs des Risikosatzes vorzusehen sei. Dieses System lasse den einzelnen Familienaus- gleichskassen geschäfts- und branchenpolitischen Spielraum.