Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/20: Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) · 13 Seiten
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GE haben die zuletzt sehr tiefen Zinserträge dazu geführt, dass sie nicht mehr dem eigentli- chen Zweck des Fonds dienten, die Kantonsbeiträge herabzusetzen. UR und AG begrüssen ausdrücklich die anteilsmässige Auszahlung des Fonds-Kapitals an die Kantone. FR hält fest, dass mit der Auflösung unnötige administrative Kosten vermieden würden. NE ist der Auffas- sung, dass es somit keinen Grund mehr gebe, weiterhin zwei separate Familienzulagensys- teme zu führen und, dass dementsprechend die Familienzulagen in der Landwirtschaft ins FamZG zu integrieren seien.
Von den Parteien haben sich drei zur Auflösung des FLG-Fonds geäussert (CVP, FDP, SVP). Sie stimmen der Auflösung des Fonds vorbehaltlos zu. Die SVP betont, dass das bewährte und wichtige Familienzulagensystem in der Landwirtschaft von der Fondsauflösung unberührt bleibe.
Von den Gesamtschweizerischen Dachverbänden der Städte und Gemeinden und der Berg- gebiete hat sich die SAB geäussert. Sie bedauert, dass mit der Auflösung des Fonds einmal mehr eine – wenn auch nur kleine – Massnahme zugunsten der Berggebiete sowie der ländli- chen Räume fallen gelassen werde. Da eine solche Spezialfinanzierung beim Bund aus fi- nanzpolitischer Sicht allerdings effektiv keinen Sinn mehr mache, sei sie letztlich mit der Auf- lösung einverstanden.
Von den fünf Gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, äusserten sich zwei zu- stimmend zur Auflösung des FLG-Fonds (SGB, SGV). Der SAV und der SBV nehmen die Auflösung lediglich zur Kenntnis. Letzterer sieht darin keine Vorteile. Zudem fügt er bei dieser Gelegenheit an, zentral sei, dass keine Überführung des FLG ins FamZG stattfinde und es keinerlei Auswirkungen auf die FLG-Leistungsempfänger gebe. Das heutige FLG-Finanzie- rungssystem habe sich bewährt und müsse beibehalten werden.
Sieben Verbände der Wirtschaft haben sich zur Auflösung des FLG-Fonds geäussert. Sie alle
stimmen dem Anliegen zu (Centre Patronal, EIT.Swiss, FER, Floristenverband, Jardin
Suisse, Swiss Form, VSSM). Einige betonen, dass die Mittel gemäss dem ursprünglichen Zweck des Fonds verwendet würden, in dem man sie vollumfänglich an die Kantone ausrichte.
Von den Durchführungsstellen und Organisationen des Vollzugs hat sich der SBV zustimmend zur Auflösung des FLG-Fonds geäussert. Es sei sachgemäss und folgerichtig, das Kapital an die Kantone auszubezahlen und es sei erfreulich, dass ungerechtfertigte Administrativkosten zur Führung der Spezialfinanzierung zukünftig entfallen würden.
Bei den anderen interessierten Organisationen haben sich drei Teilnehmende zur Auflösung des FLG-Fonds geäussert. Prométerre und die SODK stimmen der Auflösung des FLG-Fonds zu. Prométerre erscheint es konsequent und nachvollziehbar, die Mittel des Fonds entspre- chend seinem ursprünglichen Zweck zu verwenden, in dem man sie den Kantonen anteils- mässig ausrichtet. Sie betont, dass sich das bestehende FLG-Finanzierungssystem bewährt habe und es unverzichtbar sei, da es eine der wichtigen sozialen Komponenten der nationalen Strategie für die Landwirtschaft in der Schweiz darstelle. Demgegenüber lehnt AGORA die Auflösung des FLG-Fonds ab. Sie ist der Meinung, dies sei ein schlechtes Signal für die in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung, deren durchschnittliches Einkommen nach wie vor unter demjenigen der übrigen Bevölkerung liege.