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Vernehmlassung 2020/24: Bundesgesetz über Velowege · 9 Seiten

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725.41

Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz)

ENTWURF 13.03.2020

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 88 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

1. Abschnitt: Zweck und Begriffe

Art. 1 Zweck

1Dieses Gesetz legt Grundsätze über Velowegnetze fest.

2Es bezweckt, die Kantone und die Gemeinden bei den folgenden Aufgaben zu unterstützen:

a. Planung, Anlage und Erhaltung von Velowegnetzen;

b. Information über Velowegnetze.

3Es regelt die Aufgaben des Bundes im Bereich Velowegnetze.

Art. 2 Velowegnetze

Velowegnetze sind zusammenhängende und durchgehende Verkehrsverbindungen für Velofahrerinnen und Velofahrer mit den entsprechenden Infrastrukturen.

Art. 3 Velowegnetze für den Alltag

1Velowegnetze für den Alltag liegen in der Regel in oder zwischen Siedlungsgebieten.

2Sie umfassen untereinander zweckmässig verbundene Strassen, Strassen mit Radstreifen, Velobahnen, Radwege, Wege, Veloparkierungsanlagen und ähnliche Infrastrukturen.

3Sie erschliessen und verbinden insbesondere Wohngebiete, Arbeitsplätze, Schulen, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, öffentliche Einrichtungen, Einkaufsläden sowie Freizeitanlagen.

1 SR 101

2 BBl 2020 …