Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten

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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz

1 Allgemeines

Der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) mit Beschluss vom 19. Juni 2020. Die Vernehmlassungsfrist lief bis am 10. Juli 2020. Zur Stellungnahme eingeladen wurden alle Kantone sowie die KdK, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft. Innert der dreiwöchigen Frist gingen insgesamt über 1000 Stellungnahmen von interessierten Organisationen und Privatpersonen ein, wobei der Grossteil der Stellungnahmen von interessierten Privatpersonen stammt. Die Stellungnahmen von Privatpersonen lassen sich summarisch in vier Kategorien einteilen (siehe Ziffer 4.1). Der vorliegende Ergebnisbericht informiert über die eingereichten Stellungnahmen und fasst deren Inhalte übersichtlich und wertungsfrei zusammen. Die Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich. Für weitere Details zu den einzelnen Stellungnahmen respektive deren Konsultation wird deshalb auf die Publikationsplattform des Bundes verwiesen.2

2 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat seit dem 13. März 2020 verschiedene Verordnungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Die auf sechs Monate nach dem Inkrafttreten befristete COVID-19- Verordnung 23 stützte sich seit dem 16. März 2020 auf Artikel 7 des Epidemiengesetzes vom 28. September 20124 (EpG). Andere Verordnungen stützen sich auf Artikel 185 Absatz 3 BV. Nach Artikel 7d Absatz 2 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19975 (RVOG) muss der Bundesrat dem Parlament zu Verordnungen gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 BV innert sechs Monaten nach Inkrafttreten einen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage für den Inhalt der Verordnung oder einer Verordnung der Bundesversammlung gemäss Artikel 173 Absatz 1 Buchstabe c BV unterbreiten. Andernfalls treten sie ausser Kraft.

Mit dem Covid-19-Gesetz soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Bundesrat die bereits in verfassungsunmittelbaren Verordnungen beschlossenen Massnahmen fortführen kann, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig sind. Das bisherige Massnahmenpaket des Bundesrates soll für die voraussichtliche Dauer der Epidemie mit einer formal-gesetzlichen Grundlage demokratisch legitimiert werden.

2 https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2020.html#BK.

3 AS 2020 773

4 SR 818.101

5 SR 172.010