Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/34: Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) · 45 Seiten
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Ergebnisbericht Covid-19-Gesetz
Der Gesetzesentwurf für die Vernehmlassung umfasst gesamthaft 13 Artikel. In neun Bestimmungen werden die Sachgebiete aufgeführt, in denen dem Bundesrat besondere Befugnisse eingeräumt werden: Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich, justizielle und verfahrensrechtliche Massnahmen, gesellschaftsrechtliche Massnahmen, insolvenzrechtliche Massnahmen, Fördermassnahmen für Kultur, Massnahmen im Medienbereich sowie Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls und im Bereich der Arbeitslosenversicherung.
Damit das Parlament die Möglichkeit hat, den Gesetzesentwurf bereits in der Herbstsession 2020 zu beraten, zu verabschieden und dringlich in Kraft zu setzen, soll die Botschaft bereits am 12. August 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Aus diesem Grund wurde die Vernehmlassungsfrist auf drei Wochen verkürzt.
3 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden
Im Anhang findet sich ein Verzeichnis der Kantone, Parteien sowie der eingeladenen Organisationen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben. Alle eingegangenen Stellungnahmen inklusive derjenigen von Privatpersonen sind öffentlich zugänglich.
4 Eingegangene Bemerkungen
4.1 Grundsätzliche Zustimmung und grundsätzliche Ablehnung
14 Kantone halten ausdrücklich fest, dass sie der Vorlage grundsätzlich positiv gegenüberstehen (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG, GE ) und vertreten die Auffassung, es sei notwendig, die Fortführung der vom Bundesrat getroffenen Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie rechtlich abzustützen, soweit diese weiterhin erforderlich seien. Weitere 11 Kantone halten ihre Zustimmung zur Vorlage nicht ausdrücklich fest, sie lehnen diese aber auch nicht explizit ab (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE, JU). Der Kanton SZ verzichtet ausdrücklich auf eine Stellungnahme. Die Gemeinde Münsingen stimmt dem Vernehmlassungsentwurf explizit zu.
Zwei Parteien stimmen der Vorlage ohne Vorbehalt zu (CVP, EVP). Die GLP begrüsst die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die erlassenen Verordnungen, sie möchte das Parlament für den weiteren Verlauf aber stärker einbeziehen und schlägt deshalb, auch weil das Gesetz dem Bundesrat viel Spielraum belässt, vor, dass der Bundesrat vor dem Erlass von Verordnungen die zuständigen Kommissionen konsultieren muss. Die seniorGLP Zürich äussert sich kritisch zur Definition der Risikogruppe der Personen ab 65 Jahren. Die GRÜNEN stimmen dem Gesetz grundsätzlich zu, beantragen aber, der Gesetzestext und die jeweiligen Verordnungskompetenzen des Bundesrates seien zu konkretisieren. Die EDU sieht es für die Unterstützung des Gesetzes als zwingend an, dass dieses befristet wird, wobei der Zeitrahmen bis Ende 2022 durchaus als umstritten gewertet werden könne. Die EDU