Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/4: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2020 · 250 Seiten
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7 Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SVV), SR 913.1
7.1 Ausgangslage
Im Rahmen der Agrarpolitik 2007 hat das Parlament eine neue Gesetzesbestimmung beschlossen, die eine Unterstützung von Projekten zur regionalen Entwicklung (PRE) und zur Förderung von einheimischen und regionalen Produkten ermöglicht (Art. 93 Abs. 1 Bst. c LwG). Die gesetzliche Grundlage ist formell seit dem 1.1.2004 in Kraft. Mit dem Erlass der Ausführungsbestimmungen per 1.1.2007 werden Projekte zur regionalen Entwicklung nun seit über 10 Jahren gefördert und erste Projekte haben ihre Umsetzung abgeschlossen. Im Rahmen einer Zwischenevaluation wurde vom Konsortium «Flury & Giuliani GmbH, EBP Schweiz AG und Université de Neuchâtel» 2017 die Wirkung und der Umsetzungsprozess der PRE überprüft. Der Schlussbericht enthält verschiedene Empfehlungen zur Weiterentwicklung der PRE. So soll die Wirkung der PRE erhöht werden durch eine Fokussierung auf zentrale Teilprojekte und eine Verbesserung der Kohärenz bezüglich Beitragsbemessung zwischen den PRE und den übrigen Strukturverbesserungen. Zudem sollen die Gemeinschaftlichkeit gestärkt und die Flexibilität im Umsetzungsprozess vergrössert werden.
Die Strukturverbesserungen sind eine Verbundaufgabe nach NFA1. Die Prozesse zwischen dem BLW und den Kantonen wurden im Auftrag des BLW durch eine Arbeitsgruppe (BLW und suissemelio2)
analysiert und es wurden Optimierungsvorschläge erarbeitet. Mittels Umfrage bei den Kantonen zum effektiven Effizienzgewinn konnte festgestellt werden, dass dieser bei den gemachten Vorschlägen verhältnismässig gering ausfallen würde. Zudem könnte in den meisten Fällen der erwünschte Effizienzgewinn durch eine optimierte Koordination der Verfahren bereits heute ermöglicht werden. Trotzdem können gewisse rechtliche Bestimmungen im Einzelfall den administrativen Aufwand der Vollzugsstellen unnötig belasten.
Seit dem 1. Januar 2012 ist es möglich, abgesehen von den klassischen Schuldbriefen auch Register-Schuldbriefe zu errichten. Der Register-Schuldbrief entsteht mit der Eintragung im Grundbuch, ohne dass ein Wertpapier ausgestellt werden muss. Gegenwärtig ist es den kantonalen Behörden, die für die Anwendung der Ausführungsbestimmungen der Verordnung zuständig sind, nicht möglich, die Errichtung solcher Register-Schuldbriefe als Sicherheit anzuordnen.
Im Jahr 2018 wurde in einer Studie untersucht, ob auf den Betrieben ein digitaler Zugang von ausreichender Qualität vorhanden ist, um die Digitalisierung der Agrardatenverwaltung und den Einsatz von Smart Farming zu gewährleisten. Es wurden Lücken (Kabelverbindung) bei etwa 20 % (Datenrate 10 Mbits/s) bzw. 45 % (Datenrate 30 Mbits/s) der Betriebe in ländlichen Gebieten festgestellt.
Zurzeit arbeitet der Bund an der Erneuerung der Strategie Baukultur sowie des Landschaftskonzepts Schweiz. Die Erhaltung einer qualitativ hochwertigen Landschaft ist für beide Dossiers ein zentrales Thema.
7.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Insgesamt soll die Wirkung der PRE dahingehend verbessert werden, dass Projekte langfristig erfolgreich umgesetzt werden. Dazu soll einerseits die Bemessung der Beiträge der PRE mit den übrigen Strukturverbesserungsbeiträgen vereinheitlicht werden, so dass gemeinschaftliche Tätigkeiten künftig angemessener gefördert werden und Mitnahmeeffekte verringert werden. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, neben den klassischen, regional breit abgestützten PRE auch PRE zu unterstützen, mit denen eine regionale Wertschöpfungskette weiterentwickelt wird. Solche wertschöpfungskettenorientierte PRE müssen nicht unbedingt eine sektorübergreifende Zusammenarbeit umfassen. Sie unterscheiden sich von Projekten, die über die QuNaV gefördert werden einerseits dadurch, dass
1Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.
2suissemelio ist ein Verein der Kantone und erstrebt die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Strukturverbesserungen, der Agrarkredite und der sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten.