Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 65 Seiten
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Missbrauch von Ausweisen und Schildern (Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG) soll als
Übertretungstatbestand ausgestaltet werden.
300.54 Dauer Ausweisentzug SO
Antrag Art. 16c Abs. 3 SVG (streichen).
300.55 Raserdelikte im Ausland SO
Antrag Art. 16c bisSVG: Ergänzen mit einem neuen Absatz, der bestimmt,
dass Absatz 2 bei Raserdelikten im Ausland keine Anwendung findet.
EU-Konformität 300.60 EU-Konformität der Vorschriften BE, GR, VD, GE
Alle im Revisionsvorschlag beinhalteten Bestimmungen hinsichtlich der
Fahrzeug- und Führerzulassung sollen mit den EU-Vorschriften harmoni-
siert sein.
Technologie, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Beschäftigte, kollektive Nutzung
300.70 Technologieneutralität VFAS, ASTAG,
Anpassungen bei automatischen Fahrzeugen sollen technologieneutral CargoForum, swisscombi sein.
300.71 Nachhaltige Treibstoffformen ÖkostromSchweiz
Es sollen nur nachhaltige Treibstoffformen gefördert werden, welche über
die gesamte Emissions- und Kreislaufkette signifikant ärmer an Treibhaus-
gasemissionen sind als fossile Antriebe (fossiles Erdgas, Wasserstoff aus
fossiler Stromquelle).
300.75 Infrastruktur TCS, VFAS
Erfolgreiche Markteinführung von automatisierten Fahrzeugen bedingt eine
leistungsfähige Infrastruktur (5G-Mobilfunknetze, dichtes Netz von Schnell-
ladestationen, diskriminierungsfreier Zugang zu Ladestationen).
300.76 Beschäftigte der Mobilitäts- und Transportbranche SGB
Beschäftigte der Mobilitäts- und Transportbranche sollen in der sich verän-
dernden Arbeitswelt unterstützt werden (neue Berufe, Beschäftigungsmög-
lichkeiten, gute Arbeitsbedingungen).
300.77 Kollektive Nutzung selbstfahrender Fahrzeuge LITRA
Automatisierte Mobilität soll von Anfang an konsequent auf die kollektive
Nutzung von selbstfahrenden Fahrzeugen ausgerichtet werden.
Berufs- und nichtberufsmässiger Personentransport 300.80 Berufs- und nichtberufsmässiger Personentransport gleichstellen FDP, GLP,
Unterscheidung zwischen berufsmässigem und nicht-berufsmässigem Per- Economiesuisse, SGV, sonentransport (Motionen 16.3066, 16.3068 und 17.3924) soll aufgehoben VFAS, SwissEMobility, werden (kann mit Arbeitnehmer- und dem Konsumentenschutz vereinbart DigitalSwitzerland, Swico, werden, dynamisiert den Mobilitätsmarkt). Uber
300.81 Berufs- und nichtberufsmässiger Personentransport unterscheiden SGB
ARV 2 Verordnung für den berufsmässigen Personentransport bzw. das Ta-
xigewerbe (Motion 16.3066) soll nicht aufgehoben werden.
61/65 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774