Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 65 Seiten

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Missbrauch von Ausweisen und Schildern (Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG) soll als

Übertretungstatbestand ausgestaltet werden.

300.54 Dauer Ausweisentzug SO

Antrag Art. 16c Abs. 3 SVG (streichen).

300.55 Raserdelikte im Ausland SO

Antrag Art. 16c bisSVG: Ergänzen mit einem neuen Absatz, der bestimmt,

dass Absatz 2 bei Raserdelikten im Ausland keine Anwendung findet.

EU-Konformität 300.60 EU-Konformität der Vorschriften BE, GR, VD, GE

Alle im Revisionsvorschlag beinhalteten Bestimmungen hinsichtlich der

Fahrzeug- und Führerzulassung sollen mit den EU-Vorschriften harmoni-

siert sein.

Technologie, Nachhaltigkeit, Infrastruktur, Beschäftigte, kollektive Nutzung

300.70 Technologieneutralität VFAS, ASTAG,

Anpassungen bei automatischen Fahrzeugen sollen technologieneutral CargoForum, swisscombi sein.

300.71 Nachhaltige Treibstoffformen ÖkostromSchweiz

Es sollen nur nachhaltige Treibstoffformen gefördert werden, welche über

die gesamte Emissions- und Kreislaufkette signifikant ärmer an Treibhaus-

gasemissionen sind als fossile Antriebe (fossiles Erdgas, Wasserstoff aus

fossiler Stromquelle).

300.75 Infrastruktur TCS, VFAS

Erfolgreiche Markteinführung von automatisierten Fahrzeugen bedingt eine

leistungsfähige Infrastruktur (5G-Mobilfunknetze, dichtes Netz von Schnell-

ladestationen, diskriminierungsfreier Zugang zu Ladestationen).

300.76 Beschäftigte der Mobilitäts- und Transportbranche SGB

Beschäftigte der Mobilitäts- und Transportbranche sollen in der sich verän-

dernden Arbeitswelt unterstützt werden (neue Berufe, Beschäftigungsmög-

lichkeiten, gute Arbeitsbedingungen).

300.77 Kollektive Nutzung selbstfahrender Fahrzeuge LITRA

Automatisierte Mobilität soll von Anfang an konsequent auf die kollektive

Nutzung von selbstfahrenden Fahrzeugen ausgerichtet werden.

Berufs- und nichtberufsmässiger Personentransport 300.80 Berufs- und nichtberufsmässiger Personentransport gleichstellen FDP, GLP,

Unterscheidung zwischen berufsmässigem und nicht-berufsmässigem Per- Economiesuisse, SGV, sonentransport (Motionen 16.3066, 16.3068 und 17.3924) soll aufgehoben VFAS, SwissEMobility, werden (kann mit Arbeitnehmer- und dem Konsumentenschutz vereinbart DigitalSwitzerland, Swico, werden, dynamisiert den Mobilitätsmarkt). Uber

300.81 Berufs- und nichtberufsmässiger Personentransport unterscheiden SGB

ARV 2 Verordnung für den berufsmässigen Personentransport bzw. das Ta-

xigewerbe (Motion 16.3066) soll nicht aufgehoben werden.

61/65 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774